„Layla“ zu sexistisch
Verbot für Ballermann-Hit auf deutschem Volksfest
Der umstrittene Partysong „Layla“ soll nicht auf der anstehenden Düsseldorfer Kirmes mit bis zu vier Millionen Besuchern gespielt werden. Eine entsprechende Entscheidung haben die Veranstalter vom Schützenverein St. Sebastianus getroffen. „Ich bin der Meinung, dass dieses Lied überall hingehört - nur nicht auf unseren Festplatz“, sagte Schützen-Chef Lothar Inden. Zuvor hatte die Stadt Düsseldorf wegen „Layla“ bei den Veranstaltern vorgesprochen.
Nachdem die Schützen zugesagt hätten, dass das Lied in Festzelten und Fahrgeschäften unterbunden werden soll, habe man vonseiten der Stadt keinen Anlass für ein Verbot gesehen, so eine Sprecherin. Man habe als Verwaltung dafür aber „auch keine Rechtsgrundlage“ gesehen.
Anderes Volksfest sprach zuvor Verbot für Song aus
Schützen-Chef Inden sagte, er habe das Lied vorher nicht gekannt und sich dann mit dem Inhalt beschäftigt. Der Text entspreche in keiner Weise den Gepflogenheiten seines Traditionsvereins. In dem Ballermann-Hit von DJ Robin & Schürze, zurzeit auf Platz 1 der deutschen Charts, heißt es unter anderem: „Ich hab nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (...). Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla.“ Zu Wochenbeginn war bekannt geworden, dass „Layla“ auf dem Würzburger Kiliani-Volksfest auf Drängen der Stadt nicht gespielt werden darf.
Bundesjustizminister findet Verbot „ist eins zu viel“
Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht dieses Verbot kritisch. „Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel“, erklärte der FDP-Politiker auf Twitter. Auch DJ Robin versteht den Wirbel nicht: „Früher haben die Leute ,Skandal im Sperrbezirk‘ gesungen oder ,Wir fahren in den Puff nach Barcelona‘“, verwies er gegenüber der „Bild“ auf andere Lieder, die demnach bedenklich sein sollten.












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