Neue StVO-Novelle fix

Darauf müssen Radfahrer und Fußgänger nun achten

Österreich
15.06.2022 11:25

Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungssitzung am Mittwoch die umfassende 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg gebracht. Zukünftig soll beim Radverkehr unter anderem Rechtsabbiegen bei Rot oder Nebeneinanderfahren möglich sein. Ein „Schrägpark-Verbot“ für Autos kommt nur in abgeschwächter Form. Ein generelles Radfahren gegen die Einbahn kommt allerdings doch nicht. Auch die Fußgänger-Sicherheit soll mit der Novelle erhöht werden.

Mit der im Ministerrat abgesegneten Neufassung sollen Radfahren und Zufußgehen sicherer und attraktiver werden. Fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen und neue Regeln an Öffi-Haltestellen sind weitere Neuerungen.

Rechtsabbiegen bei Rot für Radler
Neu ist mit der Novelle, dass Fahrradfahrer bei Rot rechts abbiegen bzw. bei T-Kreuzungen geradeaus fahren dürfen, sofern eine entsprechende Zusatztafel angebracht ist. In jedem Fall muss man dabei vor der Weiterfahrt kurz anhalten.

„Schrägpark-Verbot“ nur in abgeschwächter Form
In nur abgeschwächter Form kommt das im Entwurf noch vorgesehene „Schrägpark-Verbot“. Künftig soll auch weiterhin ein Hineinragen des Fahrzeuges auf den Gehsteig im geringfügigen Ausmaß möglich sein - abhängig von der Gesamtbreite des betroffenen Gehsteigs. Als geringfügig gilt etwa ein Seitenspiegel oder die Stoßstange.

Nebeneinanderfahren wird möglich
Ebenfalls möglich sein wird künftig das Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrern im gemischten Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen: So wird das Nebeneinanderfahren neben einem Kind unter zwölf Jahren immer gestattet, die Ausnahme bilden Schienenstraßen.

In 30 km/h-Zonen dürfen dies nun alle Radfahrer, sofern es sich nicht um eine Vorrangs- oder Schienenstraße handelt und der Verkehrsfluss nicht behindert wird. Bisher war das Nebeneinanderfahren für Radfahrer laut StVO nur auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen und in Begegnungszonen erlaubt. 

Mindestabstand beim Überholen
Festgelegt wird mit der Novelle auch ein „Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers“: Außerhalb des Ortsgebietes sind dann mindestens zwei Meter Abstand notwendig, innerorts reichen 1,5 Meter. Fährt man weniger als 30 km/h, kann der Seitenabstand reduziert werden.

Fußgänger-Sicherheit wird erhöht
Auch die Fußgänger-Sicherheit soll mit der Novelle erhöht werden: Im Haltestellenbereich müssen Fahrzeuge rechts von öffentlichen Verkehrsmitteln ausnahmslos stehenbleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen.

Kommen werden auch fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen mit schnelleren und längeren Grünphasen sowie ein Hinderungs- und Gefährdungsverbot auf Gehsteigen.

Zwei vorgesehene Neuregelungen kommen nicht
Nicht umgesetzt wird allerdings eine im Begutachtungsentwurf noch vorgesehene Neuregelung, die das Befahren einer Einbahnstraße mit einem Fahrrad gegen die Einbahnstraße deutlich erleichtert hätte. Die nun gefallene Regelung hätte vorgesehen, dass die jeweilige Behörde die Einbahnen verpflichtend für den Radverkehr öffnen und beschildern müssten, wenn diese ohne Parkplätze mindestens vier Meter breit sind und maximal Tempo 30 gilt. Ebenfalls weggefallen ist der Plan, dass der Halteverbotsbereich rund um Kreuzungen von fünf auf acht Meter ausgeweitet wird („Acht-Meter-Schnittpunkt-Regelung“).

Gegen beide Punkte hat sich die Stadt Wien gewendet, wie Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Mittwoch im Pressefoyer nach der Regierungssitzung bestätigte.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele