Termin bereits fix

Ortstafeln: Festakt zur Aufstellung am 16. August

Kärnten
20.07.2011 12:17
Noch ist das neue Volksgruppengesetz nicht in Kraft, die Feiern anlässlich der Aufstellung neuer zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten sind aber bereits fixiert. Am 16. August wird es zuerst einen Festakt im Wappensaal des Klagenfurter Landhauses geben, anschließend werden in Bad Eisenkappel bzw. Zelezna kapla und Sittersdorf, Zitara vas, feierlich die Ortstafeln aufgestellt.

Am Donnerstag wird das Gesetz auch im Bundesrat beschlossen. Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler fährt wie schon beim Nationalratsbeschluss am 6. Juli nach Wien, er wird auch sein Rederecht nutzen und den Abgeordneten "die historische Einigung" aus seiner "persönlichen Sicht" darlegen. Nach dem Beschluss des Bundesrates muss Bundespräsident Heinz Fischer das Gesetz, das im Verfassungsrang steht, noch unterzeichnen, anschließend wird es kundgemacht und tritt damit in Kraft.

Gibt es in diesem Ablauf keine unvorhergesehenen Pannen, wird am 16. August in Kärnten gefeiert. Zum Festakt im Wappensaal haben sich nach Auskunft des Landeshauptmannbüros Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger angesagt, selbstverständlich wird auch Staatssekretär Josef Ostermayer da sein, der die Verhandlungen geführt hat, Marjan Sturm vom Zentralverband der slowenischen Organisationen und Bernard Sadovnik von der Gemeinschaft der Kärntner SlowenInnen ebenfalls.

Zwei Gemeinden erhalten Ortstafeln im festlichen Rahmen
Von Klagenfurt geht es nach Bad Eisenkappel/Zelezna kapla, wo in einer feierlichen Zeremonie ab 14.30 Uhr die Ortstafeln von ein- auf zweisprachig getauscht werden. Gleiches passiert dann ab 16 Uhr in Sittersdorf/Zitara vas. In diesen beiden Gemeinden werden nicht nur einzelne Ortschaften zweisprachige Schilder erhalten, sondern eben auch die Gemeinden selbst. Die restlichen Tafeln sollen dann rasch aufgestellt werden, sodass im Herbst in insgesamt 164 Kärntner Ortschaften in 24 Gemeinden, verteilt auf vier Bezirke (Völkermarkt, Klagenfurt-Land, Villach-Land, Hermagor) die topographischen Aufschriften in beiden Sprachen auf den Schildern prangen werden.

Neue Ortstafeln "ohne unnötigen Aufschub" anbringen
Mit der Novelle werden alle Kärntner und burgenländischen Ortschaften namentlich angeführt, in denen es zweisprachige Ortstafeln geben muss. Für Kärnten wurden die bestehenden Orte herangezogen, jene Ortschaften, wo es entsprechende Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs gibt und jene, die einen Anteil der slowenischsprachigen Bevölkerung von mindestens 17,5 Prozent aufweisen. Die zuständigen Organe werden verpflichtet, die Ortstafeln in den genannten Ortschaften "ohne unnötigen Aufschub" anzubringen. In Bezug auf das Burgenland wurde auf die geltende Topographieverordnung zurückgegriffen.

Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Verpflichtung zu zweisprachigen topographischen Bezeichnungen in den im Gesetz festgelegten Gebieten Kärntens und des Burgenlands ausschließlich Ortstafeln und offizielle Wegweiser, nicht aber Landkarten, Wanderweg-Beschilderungen oder Bus-Haltestellen betrifft. Auf der anderen Seite dürfen Gemeinden, das ist in den Erläuterungen ebenso festgehalten, im Rahmen der Gemeindeautonomie freiwillig weitere Ortschaften zweisprachig beschildern.

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