Regeln bei Wahl

Altersdiskriminierung? Klage gegen Feuerwehrgesetz

Burgenland
10.06.2022 16:00

Ein 75-jähriger Ehrenkommandant klagt gegen die neuen Regeln. Der Grund: Er hat bei den Kommandantenwahlen laut Gesetz kein Stimmrecht.

Gemäß dem neuen Feuerwehrgesetz werden Mitglieder der Wehren mit 70 Jahren automatisch in den Reservestand versetzt, was bedeutet, dass sie bei Kommandantenwahlen kein Stimmrecht haben. Das findet der Ehrenkommandant der Steinbrunner Wehr, August Ibesich, ungerecht.

Altersdiskriminierung?
Der 75-Jährige Floriani, der unzählige Einsätze absolviert hat, ist der Ansicht, dass es sich hierbei um eine unlautere Form der Altersdiskriminierung handelt. Schützenhilfe erhält er von seinem Anwalt Nikolaus Mitrovits, der selbst aktiver Feuerwehrkamerad ist.

„Das Gesetz ist aus unserer Sicht verfassungswidrig. Deshalb werde ich für meinen Mandanten demnächst einen Antrag auf Prüfung dieser Bestimmung durch den Verfassungsgerichtshof einbringen.“

„Zur Kenntnis genommen“
Landesrat Heinrich Dorner erklärte auf „Krone“-Anfrage, diesen Schritt „zur Kenntnis“ zu nehmen: „Wir werden natürlich jede Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes respektieren.“ Wann sich die Richter zu dieser Causa äußern, steht allerdings noch in den Sternen.

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