Familienkonflikt

Monika, 15: „Ich will ausziehen!“ Darf sie das?

Gesund NL Reportage
22.05.2022 17:00

Nach langer Zeit der Isolation während der Corona-Krise sind Konflikte zwischen Jugendlichen und Eltern weit verbreitet. Denn die wiedergewonnene Freiheit wird oft ohne Maß und Ziel ausgekostet und die Eltern reagieren mit Unverständnis.

Monika (15), hat Lockdowns und Pandemiebeschränkungen mehrheitlich isoliert in ihrem Zimmer vor Computer, Handy und Tablet in sozialen Medien verbracht. Je länger die Ausnahmesituation andauerte, umso seltener wollte sie mit ihren Eltern reden, bis das Mädchen die Kommunikation fast ganz einstellte. Seit die Coronamaßnahmen aufgehoben wurden, meint die Schülerin, den Eltern keine Rechenschaft ablegen zu müssen, mit wem sie ihre Freizeit verbringt und wann sie nachhause kommt. Monika überlegt außerdem von zu Hause auszuziehen. Die Eltern verweigern dies natürlich, es kommt immer öfter zum Streit. Ein Teufelskreis.

Zitat Icon

Ein Balanceakt: Den Jungen einerseits Stabilität und Sicherheit geben, andererseits auch Freiheit.

Mag. Marie-Christine Pranter, Praxis für Konfliktlösung

Massive Auswirkungen auf die junge Psyche
Die Aufmerksamkeit auf die Bedürfnisse unserer Jugend zu legen, ist seit der Pandemie wichtiger denn je. Denn in Zeiten von Unplanbarkeit, Ungewissheit, Lockdowns etc. leidet eine Gruppe ganz besonders: unser Nachwuchs! Es verwundert nicht, dass diese Umstände massive psychische Auswirkungen haben, die am dringendsten einerseits Stabilität und Sicherheit benötigen und andererseits auch Freiheit. Dieses Spannungsverhältnis birgt eine große Herausforderung für die ganze Familie. Die schlechte Stimmung überträgt sich auf alle. So eskalieren scheinbar aus dem Nichts Konflikte.

Viele Kinder und Jugendliche haben sich zwei Jahre lang emotional zurückgezogen. Nur allzu verständlich, dass die Freiheit, kaum gibt es sie wieder, oft in überschießendem Maß und völlig unverhältnismäßig gelebt wird. Dass dies Eltern überfordern und verunsichern kann, ist ebenfalls klar. „Durch gezielte fachliche Begleitung soll einerseits das dringend notwendige Verständnis für die Situation der Jugendlichen erarbeitet werden, aber ebenso, dass diese eine Akzeptanz dafür entwickeln müssen, wie ihnen ihre Eltern Vertrauen entgegenbringen können - nämlich, in dem sie sich auf ihre Tochter/ihren Sohn verlassen dürfen“, bringt es Mediatorin Mag. Marie-Christine Pranter auf den Punkt.

Verständnis auf beiden Seiten herstellen
„Mit Hilfe von Mediation sollen die häuslichen Konflikte durch wechselseitiges Verständnis für die jeweiligen Bedürfnisse (Freiheit versus Sorge), Wiederherstellung von Respekt, dem Umsetzen von Paktfähigkeit verringert werden. Mit verbesserter Lebensqualität stellt sich endlich mehr Ruhe ein. Es ist nämlich kaum etwas so wichtig, wie ein entspanntes Zuhause, wo man sich wohlfühlt!“

Ausbildungsmöglichkeit

Mindestalter für Soziale Medien
Als Unterstützung bei solchen Diskussionen wie im Artikel gezeigt, hier nun eine Aufklärung über die rechtliche Situation durch Mag. Gudrun Moser-Reisinger, Rechtsanwaltskanzlei GMR-Recht. Diese stellt sich wie folgt dar: Jugendlichen unter 16 ist es nicht gestattet, unbegrenzt lange auszugehen. Ohne Begleitperson könnte Monika aber bis 01.00 Uhr in der Früh unterwegs sein, wobei die Eltern eine Fürsorgepflicht trifft, und sie daher erfahren sollten, wo ihre Tochter die Freizeit verbringt. Für die Eltern besteht die Möglichkeit als Erziehungsberechtigte die Ausgehzeiten einschränken. Zudem ist es Jugendlichen unter 16 Jahren verboten Alkohol (in der Öffentlichkeit - je nach Ausgestaltung des nicht bundeseinheitlich geregelten Jugendschutzes) zu konsumieren.

Ab dem Alter von 14 Jahren gilt die Bezeichnung „mündiger Minderjähriger“. Damit steht die Delikts- und Straffähigkeit in Verbindung. Die Gefahr, dass eigenes Fehlverhalten unmittelbare rechtliche Konsequenzen mit sich bringt, sollte nicht unterschätzt werden. Monika dürfte zudem, nachdem sie noch nicht volljährig und auch nicht selbsterhaltungsfähig ist, nur mit Zustimmung ihrer Eltern ausziehen. Hinsichtlich des Umgangs mit sozialen Medien sehen die Nutzungsbedingungen der sozialen Plattformen ein Mindestalter vor. Für österreichische User wurde das Mindestalter zur Nutzung Sozialer Netzwerke mit 14 Jahren (Bedingung für Einwilligung) gesetzlich festgelegt.

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