Familienkrisen

Homeoffice, Kinderbetreuung und kein Dank

Gesund NL Artikel
08.05.2022 17:00

Viele Frauen laden sich zum eigenen Druck noch jenen des Partners auf. Fordern Sie die Anerkennung Ihrer Leistungen bewusst ein!

Konflikte innerhalb der Familie sind zwar meist eine normale Auswirkung des Zusammenlebens, die aktuelle Lage und die schwierigen Corona-Jahre haben die Probleme aber verschärft. Viele Menschen glauben, sie müssen ganz allein damit klarkommen und schämen sich, Außenstehende miteinzubeziehen. Doch professionelle Hilfe zu suchen ist meist der beste Weg, die persönliche Krise zu meistern!

In unserer neuen Kurzserie „Familienkrisen meistern“ (jeden Sonntag) werden wir in drei Teilen die Aspekte aus Sicht von Frauen, Männern und Kindern beleuchten. Gesundheitsmediatorin Mag. Marie-Christine Pranter und Rechtsanwältin Mag. Gudrun Moser-Reisinger aus Wien haben dafür Fälle und Lösungsansätze aus der Praxis zusammengestellt. Hier geht es um eine Situation, die viele Frauen nur zu gut kennen: Sie arbeitet Teilzeit, kümmert sich um Kinder, Haushalt, Homeschooling, ist selber im Homeoffice tätig. Weil auch ihr Mann beruflich unter Druck steht, versucht sie die meisten Belastungen von ihm fern zu halten. Ihre Erwartungshaltung, dafür Anerkennung zu bekommen, wird nicht erfüllt - die Enttäuschung wächst.

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Das Konflikte in Partnerschaften betrifft, ist vor allem darauf aufmerksam zu machen, dass wir oft zu vorschnellen Urteilen und Schuldzuweisungen neigen. Es geht aber nicht um die Klärung von Schuld!

Mag. Marie-Christine Pranter, Gesundheitsmediatorin

Ungelöste Konflikte als Familienproblem
Dazu kommt, dass die Dinge, die sie seiner Meinung nach nicht gut erledigt hat, von ihrem Mann kritisiert werden. Da nun beide Partner stark belastet sind, kommt es zu verstärkten Konflikten und das ganze Familiensystem ist davon überschattet. Mag. Pranter: „Was Konflikte in Partnerschaften betrifft, ist vor allem darauf aufmerksam zu machen, dass wir oft zu vorschnellen Urteilen und Schuldzuweisungen neigen. Es geht aber nicht um die Klärung von Schuld! Sondern um die Frage, was unser eigener Anteil in der Situation ist, denn schließlich haben wir nur auf eines wirklich Einfluss - auf uns und unser Verhalten.

In diesem Fall wäre es also wichtig, dass die Frau ihren Wunsch nach Anerkennung offen ausspricht und transparent vermittelt, was sie alles den ganzen Tag schafft anstatt davon auszugehen, dass ihr Mann von sich aus weiß, was sie alles leistet. Nicht zu vergessen, dass wir uns bewusst Zeit nehmen müssen, um Partnerschaft zu pflegen und zu leben. Wir sind nicht nur Eltern, sondern sollten auch auf die Paarbeziehung achten und dieser Raum geben." Hinter jeder Kritik steht in Wahrheit ein verkappter Wunsch nach der Erfüllung eines Grundbedürfnisses (Liebe, Gesundheit, Anerkennung, Erholung, Autonomie, Schutz, Sicherheit, Kreativität ...). Das sollte man verbalisieren. Geschulte Therapeuten, Mediatoren und Coaches helfen, diese wechselseitigen Bedürfnisse zu erarbeiten und für den anderen sichtbar zu machen, Verständnis zu erzielen und Lösungen zu finden.

Wenn eine Trennung unvermeidlich ist
Sollte der Prozess der Verständigung zu spät eingeleitet worden und ein funktionierendes Miteinander nicht mehr möglich sein, empfiehlt sich bei einer Trennung der einvernehmliche Weg, da dieser eine selbstbestimmte Regelung zum Ziel hat. Voraussetzung dafür ist eine Verständigung zu folgenden Bereichen: Obsorge, Kontaktrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vermögensaufteilung, Klärung der Wohnsituation.

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Besteht die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung, sollten Sie diese anstreben.

Mag. Gudrun Moser-Reisinger, Rechtsanwaltskanzlei GMR-Recht

Vor Abschluss eines Scheidungsvergleichs ist eine genaue Aufklärung über die Folgen auch allfälliger Anspruchsverzichte unbedingt notwendig. Um nur ein Beispiel zu nennen, kann ein Verzicht auf Ehegattenunterhalt dazu führen, dass man in späterer Folge den Anspruch auf Mindestsicherung sowie jenen auf die Pensionsausgleichszulage verliert. Durch den Unterhaltsverzicht entfällt zudem auch der Anspruch auf eine Witwenpension.

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