Die prinzipiell gute Sache, Besitzer von sogenannten Kampfhunden für das Gefahrenpotenzial ihrer Tiere zu sensibilisieren, verursacht in den Urlaubsmonaten ein Tohuwabohu: Sechs Stunden lang mussten die Mitarbeiter der zuständigen Wiener Stadträtin recherchieren, ob denn die Großstädter, die etwa in Niederösterreich einen Zweitwohnsitz haben, zwei Hundeführscheine vorweisen müssen.
Im Burgenland haben Bürgermeister das letzte Wort
Die Antwort: "Für Wiener, die weniger als drei Monate in einem anderen Bundesland bleiben, gilt der Wiener Hundeführschein." Übrigens müssen sich Niederösterreicher, die mit ihrem Vierbeiner Wien besuchen, auch erst nach 90 Tagen um einen neuen Hundeführschein kümmern.
Bei Urlauben im Burgenland ist wiederum alles anders: Dort muss der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde über jeden Kampfhund entscheiden.
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