Als ÖVP und FPÖ 2017 und ÖVP und Grüne 2019 eine Regierung bildeten, hat man sich heimlich ausgemacht, wer von den beiden Parteien welche Posten besetzt. Seitens der SPÖ war das in der eigenen Zeit als Kanzlerpartei sicher genauso. Leben wir in einem Land des üblen Postenschachers mit schwarz-türkisem, rotem, blauem und grünem Parteienproporz?
1. Die allerersten ÖVP/SPÖ-Koalitionsabkommen in den Jahren 1949 und 1953 waren überhaupt nicht öffentlich. Was die Regierungsparteien sich als politische Pläne ausmachten, sollte und hat die Bevölkerung nie erfahren. Da konnte man unbesorgt parteipolitische Postenbesetzungen in Verhandlungspapiere hineinschreiben, ohne eine kritische Diskussion befürchten zu müssen.
2. Geändert haben ÖVP und SPÖ das nicht aufgrund von urplötzlich mehr Demokratiebewusstsein – die Wähler haben das Recht zu erfahren, was die von ihnen gewählten Parteien in den nächsten Jahren vorhaben –, sondern weil immer irgendwer die einander zugesagte Vertraulichkeit nicht einhielt. Das war unangenehm, also wird seitdem das schriftliche Abkommen zwischen den Parteien einer Koalition frei zugänglich gemacht, und meistens sogar in einer Pressekonferenz offiziell vorgestellt.
3. Leider ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass es parallel dazu seit den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts stets – also sowieso von ÖVP und SPÖ, doch genauso ständig mit der FPÖ und zuletzt den Grünen – geheime Nebenabsprachen über Postenbesetzungen gab.
Ob schriftlich oder mündlich, ist egal
4. Ob die Parteien sich dabei Posten und Pöstchen schriftlich oder mündlich auspackelten, das ist egal. Die Schriftlichkeit ist bloß eine Abwägung der höheren Verbindlichkeit für die Unterzeichner im Vergleich zum größeren Risiko, bei Geheimniskrämerei und Postenschacher erwischt zu werden. Die Schlüsselfrage ist ein Ausspruch von Kaiser Ferdinand im Revolutionsjahr 1848 und lautet: „Ja, dürfen s’ denn des?“
5. Ja und nein. Wenn etwa die Bundesregierung den österreichischen Kommissar in der EU nominiert, so gibt es kein Bewerbungsverfahren. Hier ist es kein Problem zu paktieren, welche Regierungspartei das Nominierungsrecht hat. Warum schreibt man das nicht als Unterkapitel „Personalangelegenheiten“ für uns alle lesbar in das Koalitionsabkommen? Stattdessen Geheimabsprachen zu treffen, das führt zum Generalverdacht, es ginge um Postenschacher für Parteigünstlinge.
Auch Unschuldige kommen zum Handkuss
6. Dabei kommen oft untadelige Personen unschuldig zum Handkuss. Im Verfassungsgerichtshof zum Beispiel, wo die Regierung Präsident, Vizepräsident, sechs Richter und drei Ersatzmitglieder nominiert oder vorschlägt. Der Haken ist, dass eine Ausschreibung durchgeführt werden muss. 2018 gab es 38 Bewerbungen und Anhörungen im Parlament. ÖVP und FPÖ haben trotzdem Monate vorher mit voller Namensnennung schriftlich fixiert, wer was wird.
7. Niemand kann wissen, wer der beste Bewerber ist, bevor man alle Bewerber kennt. Das Verhalten der Parteien ist daher eine Missachtung der Demokratie, das Bewerbungsverfahren eine pseudodemokratische Inszenierung. Das ist politisch verwerflich, und gescheiterte Bewerber könnten vielleicht vor Gericht klagen. Zugleich haben die ernannten Richter das falsche Parteivorgehen nicht verdient, weil sie bestens qualifiziert sind sowie ihr Amt kompetent und unabhängig ausüben.
Postenbesetzungen als Kuhhandel
8. Noch schlimmer sind Postenbesetzungen als Kuhhandel der Regierungsparteien für Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. ÖVP und Grüne haben den Vorsitzposten im Aufsichtsgremium des ORF gegen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen abgetauscht. Wo ist da der Zusammenhang? Warum suchen sich überhaupt seit Jahrzehnten ORF-Stiftungsräte der ÖVP und SPÖ Mehrheiten, obwohl es im Stiftungsrat laut Gesetz keine parteipolitischen Fraktionen geben darf? Wieso gründet man als Umgehungskonstruktion „Freundeskreise“ einer Partei, die entlang der Parteilinie abstimmen?
9. Dahinter steht allzu oft ein Selbstverständnis der Parteien, Posten einfach so nach Parteifarbe besetzen zu können. Politikwissenschaftler Laurenz Ennser-Jedenastik untersuchte für einen Zeitraum von 15 Jahren die Jobvergabe in staatsnahen Unternehmen. Die Zahl der Manager aus dem Umfeld von ÖVP, SPÖ und FPÖ nahm stark zu, wenn die jeweilige Partei in der Regierung war. Sind zufällig immer jene bestgeeignet, die einer Regierungspartei angehören?
10. Was nun? Bundeskanzler Karl Nehammer hat erklärt, dass es keine Neben- und Geheimabsprachen mehr geben soll. Zusagen kann er das bestenfalls für sich selber. Für eine Garantie müsste es statt schöner Worte eine gesetzliche Vorschrift geben. Das hat Vizekanzler Werner Kogler angeregt. Nur hat er in seiner Presseaussendung drei Absätze lang am Thema vorbei sich schwurbelnd selbst gelobt, um nachher bloß fragend vorzuschlagen, darüber zu reden. Der gelernte Österreicher darf skeptisch bleiben, ob parteipolitischer Postenschacher jemals der Vergangenheit angehören wird.
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