Als Gebäudereiniger hatte der angeklagte Serbe zwar gutes Geld verdient, doch die Abgaben blieb er dem Finanzamt über zwei Jahre schuldig. Der Schaden: rund eine Viertelmillion. Am Landesgericht Feldkirch wurde ihm nun die Endabrechnung präsentiert.
Als Einzelunternehmer in der Gebäudereinigung war der Serbe unter anderem für öffentliche WC-Anlagen in der Landeshauptstadt zuständig. Seine Einkünfte soll er jedoch nicht ordnungsgemäß versteuert haben. Jetzt stand der 43-Jährige selbst „im Schmutz“ – vor Gericht. Gemäß Anklage soll der Mann in den Jahren 2023 und 2024 rund 550.000 Euro umgesetzt haben.
Doch die Steuern hatte er offenbar nur teilweise abgeführt. Für 2023 fehlen rund 42.000 Euro an Umsatzsteuer, im Jahr darauf sollen weitere 45.000 Euro an Voranmeldungen gar nicht erst eingereicht worden sein. Auch bei der Einkommensteuer sah die Finanz rot: Hier geht es um über 170.000 Euro, die nicht bezahlt wurden.
„Nicht mit Absicht gemacht“
Vor dem Schöffengericht in Feldkirch zeigte sich der mittlerweile insolvente Unternehmer reumütig: „Ich habe das nicht mit Absicht gemacht“, beteuerte er und bekannte sich schuldig. Die Verantwortung sah die Verteidigung nicht allein beim Angeklagten. Brisant: Wegen einer offenen Rechnung habe der Steuerberater angeblich Unterlagen nicht an das Finanzamt weitergeleitet.
Richter Theo Rümmele und sein Senat ließen das nicht gelten: Schuldspruch wegen Abgabenhinterziehung! Die Strafe hat es in sich: 100.000 Euro Geldstrafe, im Ernstfall sechs Monate Haft. Ein Teil – 45.000 Euro bzw. drei Monate – wurde bedingt nachgesehen. Zusätzlich muss der Mann seine Steuerschulden begleichen. Zumindest die Geldstrafe darf er innerhalb der nächsten fünf Jahre abstottern. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
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