Scheinbare Widersprüche um PCR-Tests von Landtagspräsidentin Verena Dunst veranlassen die ÖVP zu einer schriftlichen Anfrage an Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Wird diese nicht bis 9. Februar beantwortet, steht eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs im Raum. Dunst weist alle Vorwürfe umgehend zurück.
Die Geschehnisse der Vorwoche: Am Dienstag erhält Landtagspräsidentin Verena Dunst ein positives PCR-Testergebnis. Am Donnerstag lässt sie sich erneut testen, wenige Stunden später erscheint sie mit einem negativen PCR-Testergebnis bei der Landtagssitzung.
Charge fehlerhaft
Dunst spricht von einer „fehlerhaften Charge“, aus ihrem Büro heißt es: „Erst nach rechtmäßiger Aufhebung der Absonderung durch die Gesundheitsbehörde trat die Landtagspräsidentin ihren Dienst an.“
Die ÖVP will nun wissen: Falls es eine Absonderung gab, wehat sie nach nur zwei Tagen aufgehoben? Ebenso von Interesse: Wo konnte Dunst trotz behördlicher Quarantäne einen PCR-Test durchführen lassen und warum bekam sie das Ergebnis innerhalb weniger Stunden?
„Entweder wurde die Landtagspräsidentin massiv privilegiert behandelt, oder sie handelte offensichtlich rechtswidrig“, sagt ÖVP-Klubobmann Markus Ulram, der auch eine schriftliche Anfrage bei Landeshauptmann Doskozil eingebracht hat. „Vom Bundeskanzler bis zum einfachen Staatsbürger, die Quarantäne-Regeln gelten für alle gleich“, so Ulram.
ÖVP droht mit Anzeige
Gefordert wird auch eine Offenlegung aller Testergebnisse und der gesamten Korrespondenz mit der zuständigen Behörde in Güssing. Sollte die Anfrage nicht bis 9. Februar beantwortet werden, droht die ÖVP mit Anzeige.
Verena Dunst wehrt sich: „Fakt ist, dass ich nie für fünf Tage in Quarantäne war, sondern als Verdachtsfall einen Absonderungsbescheid erhalten hatte. Dieser wurde nach einem negativen Ergebnis des behördlich angeordneten PCR-Tests rechtskräftig wieder aufgehoben.“ Sollten die Angriffe der ÖVP weitergehen, werde sie rechtliche Schritte überlegen.
Die Bezirkshauptmannschaft Güssing meinte, es sei durchaus möglich, dass man auch mit positivem PCR-Test nur als Verdachtsfall gilt: „Nämlich dann, wenn berechtigte Zweifel am Testergebnis bestehen, etwa eine Probe einer Person nicht eindeutig zugeordnet werden kann.“ Dann werde ein behördlicher Test veranlasst, um das Ergebnis zu verifizieren. Das passiere vor allem dann, wenn es vom Labor Informationen zu einer möglicherweise fehlerhaften Charge gebe.












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