Die BGKK hatte nach Prüfungen Beitragsnachzahlungen von den Opernfestspielen gefordert. Diese wandten sich an Landeshauptmann Hans Niessl als zuständige Instanz und bekamen Recht. Danach schaltete die BGKK den VwGH ein, der nun zwei Bescheide des Landes wegen Rechtswidrigkeit aufhob.
Seitens der Opernfestspiele hieß es am Donnerstag, dass ein Bescheid darüber derzeit nicht vorliege. Der Anwalt, der die Interessen der BGKK vertritt, hat diesen jedoch bereits am Mittwochabend erhalten und Moder darüber informiert: "Ich habe den Bescheid noch nicht genau gelesen, aber nun ist auf jeden Fall das Land zuständig", sagte der Direktor. Er gehe davon aus, dass das Land mit der BGKK in Kontakt treten werde, um etwaige detailliertere Unterlagen anzufordern.
Laut BGKK-Direktor "schwierige Materie"
Wie lange es noch dauern wird bis in diesem "Einzelfall", wie Moder betonte, eine endgültige Entscheidung getroffen ist, sei derzeit nicht absehbar. Es handle sich um eine "schwierige Materie", so der Direktor. Wie die Beitragszahlungen in Zukunft für die Opernfestspiele aussehen werden, sei daher noch nicht klar. Die nun ausstehende Entscheidung werde man abwarten.
In dem Bescheid des VwGH ist festgehalten, dass die Opernfestspiele zumindest für die Künstler tatsächlich nicht sozialversicherungspflichtig sind. Ob dies für andere Funktionen, etwa für Statisten, Ordner und Platzanweiser ebenso gilt, ist noch nicht geklärt.
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