Schüler, aufgepasst!

Schriftlicher Vertrag – damit Ferialjob nicht zum Flop wird

Burgenland
28.03.2011 08:41
Ferienjob oder Pflichtpraktikum – schön langsam, aber sicher sollten sich die Jugendlichen darum kümmern. Damit der Job aber kein Flop wird, müssen einige Regeln beachtet werden. Ganz wichtig: Schon im Vorfeld sollten schriftliche Vereinbarungen über Arbeitszeit, Entlohnung und Aufgabengebiet getroffen werden.

"Nur was man schwarz auf weiß hat, darauf kann man sich im Fall der Fälle berufen", sagt SP-Landtagsabgeordneter Robert Hergovich. Er empfiehlt daher allen, die im Sommer einen Ferialjob oder ein Praktikum antreten wollen, sich schon jetzt um eine schriftliche Vereinbarung mit ihren Arbeitgebern zu kümmern.

"In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Jugendliche bei uns gemeldet, die zu wenig Geld bekommen haben oder Tätigkeiten verrichten mussten, die nicht zu ihrem Aufgabengebiet gehörten", so der Politiker. Ebenfalls im Vorhinein sollten auch mögliche Abzüge vom Lohn für Quartier und Verpflegung schriftlich vereinbart werden. Unzulässig sind außerdem sogenannte Schnupperarbeitstage, die dann nicht bezahlt werden.

von Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung

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