Es ging im Verfahren um die Arbeiten eines Fotografen, um den Film "Mondovino" sowie zwei weitere Dokumentarfilme. Google Frankreich und dem US-amerikanischen Mutterkonzern wurde vorgeworfen, dass die Arbeiten über die Suchmaschine zugänglich sowie teils auch direkt über den Dienst Google Video verfügbar gewesen seien.
Bei den Dokus handelt es sich neben "Mondovino" des amerikanischen Filmemachers Jonathan Nossiter um eine Aufarbeitung des armenischen Genozids, die von dem deutsch-französischen Sender Arte koproduziert wurde, sowie um einen Film über die Clearstream-Affäre rund um den Journalisten Denis Robert.
Werke wiederholt über Google abrufbar
Die Kläger gingen vor Gericht, nachdem sie Google mehrmals daraufhingewiesen hatten, dass die Werke über die Suchmaschine zugänglich seien und eine Entfernung verlangten. Google gab an, sich daran gehalten zu haben, die Filme und Fotografien tauchten allerdings wieder auf. Gegenüber der französischen Nachrichtenagentur AFP gab Google an, gegen das Urteil Beschwerde einreichen zu wollen.
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