Nicht immer ist die Asche, auch wenn sie schon zwei, drei Tage abkühlt, wirklich kalt. Bei entsprechenden Bedingungen, etwa durch Wärmestau, können sich durchaus noch zündfähige Glutreste darin verbergen, hieß es. Deshalb sei es wichtig, die Asche nie in Kunststoffbehältern oder Schachteln, sondern in Metallbehältern mit Deckel zu lagern.
Weiters rät die Exekutive, keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter bei einem Ofen oder einem Herd abzulegen. Außerdem sollte man ein Funkengitter verwenden und sich gegebenenfalls von einem Rauchfangkehrer beraten lassen. Wer fahrlässig einen Brand verursacht, muss auch mit strafrechtlichen Konsequenzen in Form einer Anzeige rechnen, warnt die Polizei.
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