Nach Hinweis

Polizei nimmt flüchtigen Menowin Fröhlich fest

Adabei
17.02.2011 09:45
Der "Deutschland sucht den Superstar"-Zweite Menowin Fröhlich ist in Dortmund festgenommen worden. Nachdem er am Montag nicht wie angeordnet in der Justizvollzugsanstalt Darmstadt erschienen war, um seine Reststrafe von 313 Tagen Haft anzutreten, erließ die Polizei gegen ihn einen Haftbefehl. Am Mittwochabend sei Fröhlich nach einem Hinweis verhaftet worden, erklärte nun die Polizei.

Fröhlich war vom Amtsgericht im bayerischen Ingolstadt wegen Betrugs und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Von dieser Strafe hatte er rund zwei Drittel abgesessen und war anschließend auf Bewährung entlassen worden. Da Menowin aber gegen die Bewährungsauflagen verstieß und sich nicht in regelmäßigen Abständen bei seinen Bewährungshelfern meldete, muss er nun erneut ins Gefängnis. 

"Herr Fröhlich hatte in den vergangenen zwei Wochen Zeit, sich freiwillig in die JVA Darmstadt zu begeben", erklärte ein Sprecher vom Amtsgericht Darmstadt der "Bild" am Mittwoch. Nachdem der 23- Jährige dies nicht tat, wurde am 14. Februar ein Vollstreckungsbefehl erlassen, wonach Fröhlich am Dienstag zwischen 9 und 19 Uhr in der JVA auftauchen sollte.

Auch sein Anwalt versuchte, Menowin zur Vernunft zu bringen, allerdings mit wenig Erfolg: "Ich habe noch vorgestern auf ihn mit Engelszungen eingesprochen, dass er sich stellen muss. Seit gestern habe ich keinen Kontakt mehr zu ihm."

"Da will keiner freiwillig rein"
Noch im Jänner hatte sich Menowin Fröhlich gegenüber der "Bild" zu seiner erneuten Haftstrafe geäußert: "So eine Nachricht trifft einen natürlich hart. Da will keiner freiwillig rein." Und auch seine Unschuld beteuerte er damals: "Ich habe keine Straftat begangen und bin gerade auf einem guten Weg." Mittlerweile versuchen Menowins Anwälte, Petition beim bayerischen Landtag einzureichen. Damit würden sie die Begnadigung Fröhlichs erreichen wollen, ist in der "Bild" zu lesen. "Es kann nicht sein, dass jemand für eine Jugendstrafe aus dem Jahre 2005 im Jahre 2010 zur Rechenschaft gezogen wird."

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(Bild: kmm)



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