Großer Unmut

Verstöße gegen die Marktordnung in Klagenfurt

Kärnten
31.05.2021 16:00

Verstöße gegen die Marktordnung in Klagenfurt sorgen für Unmut. Unlauterer Wettbewerb und Verstöße gegen Corona-Maßnahmen trüben den wöchentlichen Marktbesuch auf dem Benediktinermarkt in Klagenfurt. Laut Wirtschafskammer seien einige wenige Marktstandler außerhalb ihrer Berechtigung tätig und betreiben illegale Gastronomie und kontrollieren weder die 3G-Regelung noch die Abstände.

„Bei allem Verständnis für Geschäftstüchtigkeit, aber jetzt muss am Benediktinermarkt die Handbremse bei der vorherrschenden Wettbewerbsverzerrung gezogen werden“, zeigt sich der Klagenfurter Bezirksstellengeschäftsführer Markus Polka verärgert. Konkret stößt ihm, WK-Gastronomieobmann Stefan Sternad sowie vielen im Marktumfeld tätigen Unternehmern auf, dass einige wenige Marktstandler außerhalb ihrer Berechtigung tätig sind und illegale Gastronomie betreiben. Hierbei geht es um Standinhaber, die nicht nur Essen und Trinken ausgeben, sondern mittlerweile auch einen Gastgartenbereich eingerichtet haben. „Das verstößt nicht nur gegen die Marktordnung, sondern gegen ein Bundesrecht“, erklärt Polka und meint damit den Verstoß gegen das Gewerberecht. Hier muss nämlich streng zwischen dem bloßen Verkauf eigener Produkte und der darüberhinausgehenden Verabreichung bzw. dem Ausschank von Speisen und Getränken unterschieden werden.

Unter Verabreichung und Ausschank ist jede Vorkehrung oder Tätigkeit zu verstehen, die darauf abzielt, dass die Speisen und Getränke an Ort und Stelle genossen werden. „Das gilt beispielsweise für Wein im Glas oder auf Tellern angerichtete Portionen“, erläutert WK-Rechtsexpertin Katja Hebein. „In der Gastronomie obliegen wir etlichen Auflagen und können durch unsere Gastgewerbeberechtigung Qualität, Hygiene und Sicherheit gewährleisten.

Schwarze Schafe bringen gesamte Branche in Verruf

Jeder sollte unter den gleichen Voraussetzungen arbeiten und solche schwarzen Schafe ärgern mich besonders. Sie bringen die gesamte Branche in Verruf und sorgen auch unter den Marktfieranten für Unmut“, weiß Gastronomieobmann Stefan Sternad. Zusätzlich zur fehlenden Gewerbeberechtigung macht Markus Polka auch eine Verletzung der Corona-Auflagen aus: „Die Personen, die in diesem Fall gemeint sind, kontrollieren weder die 3G-Regelung, noch achten sie auf ausreichend Abstand und verlangen auch keine Registrierung.“ Sternad und Polka sind sich einig und fordern ein rasches Handeln des zuständigen Marktamtes: „Das widerspricht all dem, wofür sich andere Unternehmer, Standler und Landwirte stark machen. Nämlich einen sicheren Besuch, um eine dauerhafte Öffnung und eine baldige Rückkehr zur Normalität zu erhalten!“ 

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