Peter Binder, Gesundheitssprecher der SPÖ, blitzte zuletzt mit seinen (umfangreichen) Anfragen bei LH-Vize und Gesundheitsreferentin Christine Haberlander (ÖVP) ab. Etwa als es um Informationen über Beratungshonorare für Spitäler oder Überstunden von medizinischem Personal ging. „Einmal hieß es, es sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, dann, dass ich im Aufsichtsrat der Gesundheitsholding sitze und Informationen hätte“, schüttelt Binder den Kopf.
Laut Landtagsdirektor Wolfgang Steiner hat Haberlanders korrekt gehandelt. So erfuhr Binder, dass zwar grundsätzlich die Ausübung einer Funktion der anfragenden Landtagsabgeordneten keinen Einfluss auf das Fragerecht hat. Allerdings können unterschiedliche Informationsstände und Vorwissen der Anfragenden bei der Anfragebeantwortung eine Rolle spielen, als Bekanntes vorausgesetzt werden kann.
Wesentliches Kontrollsystem
Das Ablehnen von Antworten sei auch möglich, wenn „zusätzliche umfangreiche Erhebungsarbeiten“ vermieden werden können. Falls der Fragesteller die Antworten als ungenügend ansieht, kann eine Abstimmung im Landtag entscheiden, das genug gesagt wurde. „Es kann nicht sein, dass eine Mehrheit entscheidet, ob eine Landtagsanfrage ausreichend beantwortet wurde“, ärgert sich Binder, „so kann man sich ,rüberschwindeln‘ bei unangenehmen Fragen.“ Das Anfragerecht sei ein wesentliches Kontrollsystem und müsse in Oberösterreich endlich aufgewertet werden.
Anfragen werden nicht im Internet veröffentlicht
So ist ein oft diskutierter Punkt die fehlende Veröffentlichung von Anfragen und Beantwortungen auf der Internetseite des Landes. Sie müssen geheim bleiben, während auf der Parlaments-Homepage alle Anfragen und Beantwortungen online gestellt werden.
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