Auf Antrag von Verteidiger Michael Sommer wurde die Öffentlichkeit bei der Bekanntgabe der Diagnose ausgeschlossen. Es handle sich um ein "temporäres Krankheitsbild" erklärte Richter Christian Liebhauser-Karl im Anschluss und verschob die für Mittwoch geplante Einvernahme von Zeugen auf 2. Februar. Schließlich sei es ein Gebot der Fairness, dass der Angeklagte zu allfälligen Zeugenangaben unmittelbar Stellung nehmen könne, so seine Begründung.
Als nächster Verhandlungstag ist der Montag, 24. Jänner, vorgesehen. Auf der Zeugenliste stehen in erster Linie ehemalige Mitarbeiter Auer-Welsbachs. Er muss sich unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue verantworten, bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.
Die Verhandlungstermine sind vorläufig bis Anfang März festgelegt, allgemein wird aber mit einem deutlich längeren Verfahren gerechnet.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.