Es war bei weitem kein unbeschriebenes Blatt, das da auf der Anklagebank vor Richterin Birgit Falb Platz nehmen musste. Denn die Akte des 44-Jährigen wies bereits acht einschlägige Vorstrafen auf. Auch dieses Mal war er wegen Einbruch und Diebstahl angeklagt. Im Sommer soll er in das Haus einer Frau im Nordburgenland eingedrungen sein, als die Bewohnerin nicht daheim war. Dann durchwühlte er Kästen und Schränke und entkam mit Schmuck im Wert von 42.100 Euro, wie der Staatsanwalt in seiner Anklage ausführte.
Vor Gericht versuchte sich der Pole herauszureden: „Ja, ich bekenne mich schuldig wegen des Diebstahls. Aber es war kein Einbruch, die Türe stand ja offen.“ Doch sowohl Zeugen als auch kriminaltechnische Gutachten widerlegten diese Behauptung. Am Ende fasste der Vorbestrafte drei Jahre Gefängnis aus – nicht rechtskräftig.
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