Der traditionelle Brauch ist Pandemie-bedingt dieses Jahr erneut strengstens untersagt. Bei einem Verstoß drohen hohe Strafen.
Wie bereits im Vorjahr sind auch heuer wieder die traditionellen Zusammenkünfte rund um Osterfeuer strengstens verboten. Generell sind laut der Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums Veranstaltungen jeder Art derzeit vollkommen untersagt. Zu hoch sei das mögliche Ansteckungsrisiko, heißt es.
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen in der Höhe von bis zu 3630 Euro. Ob die großen Sonnwendfeuer ebenfalls von den derzeit geltenden Maßnahmen betroffen sein werden, kann noch nicht gesagt werden.
Grundsätzlich ist das Abbrennen von Grünschnitt, Laub oder Holz im eigenen Garten nicht nur zu Ostern ausdrücklich verboten. Solche Materialien sollten stets bei der nächstgelegenen Sammelstelle abgegeben werden.
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