Über Prozesse zu berichten, die vollständig unter Ausschluss stattfinden, ist schwierig. Daher ist auch nicht nachvollziehbar, warum die Strafe für jene Mutter, die ihr Baby bei einer Mülltonne in Klagenfurt weggelegt hatte, in der Instanz reduziert wurde.
Die Frau muss statt acht nur noch vier Monate in Haft, was ein typischer Fußfessel-Fall ist. Weitere 14 Monate sind bedingt. Elisabeth Dieber vom Oberlandesgericht Graz: „Dem Senat schien diese Strafe sowohl aus general- wie aus spezialpräventiven Gründen ausreichend und angemessen.“
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