Vor Haus erschossen

Lübcke-Prozess: Lebenslang für Mord an Politiker

Ausland
28.01.2021 11:19

Wegen des Mordes an dem deutschen CDU-Politiker Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Hauptangeklagten Stephan E. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten bei der Urteilsverkündung am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Lübcke, Regierungspräsident des hessischen Bezirks Kassel, war im Juni 2019 auf der Terrasse des eigenen Hauses erschossen worden.

Die Tat hatte nach Überzeugung der Anklagevertreter ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Der Mitangeklagten Markus H. wurde zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sprach den 44-Jährigen am Donnerstag wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig. Vom Anklagevorwurf der psychischen Beihilfe zum Mord an Lübcke sprachen die Richter ihn hingegen frei.

E. sprachen die Richter zugleich vom Vorwurf des versuchten Mordes an einem irakischen Asylbewerber 2016 frei, der ebenfalls Teil der Anklage war. Er hatte den Vorwurf stets bestritten, die Bundesanwaltschaft sah ihn aber als erwiesen an. Die Tötung Lübckes räumte E. ein, die Verteidigung plädierte auf Totschlag.

Nebenkläger in dem 44 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes - seine Ehefrau und zwei Söhne. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt.

Rechtsextremes Motiv für Mord an Politiker
Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Ort Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven erschossen haben. Es war der erste rechtsextreme Mord an einem deutschen Politiker seit 1945.

Das Verbrechen löste großes Entsetzen und große Anteilnahme aus. Landesweit wurde nach der Tat unter anderem über einen höheren Schutz von Lokalpolitikern vor Bedrohungen sowie die Gefahren durch Rechtsextremismus und Hasskommentare im Internet diskutiert.

„Klares Zeichen gegen Rassismus“
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat das Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke als „klares Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus“ bezeichnet. Das Urteil sei eine „angemessene Reaktion auf diese furchtbare Tat“, erklärte Schuster am Donnerstag in Berlin.

Lebenslange Haft bedeutet nicht bis Lebensende
Lebenslange Haft bedeutet in Deutschland aber keineswegs zwingend ein Leben hinter Gittern bis zum Lebensende. Auch zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilte Straftäter müssen dem deutschen Bundesverfassungsgericht zufolge die Chance auf eine vorzeitige Haftentlassung haben. Nicht zutreffend ist aber die verbreitete Auffassung, dass zu lebenslanger Haft Verurteilte automatisch nach 15 Jahren auf Bewährung aus dem Gefängnis freikommen.

Denn eine solche Freilassung ist an Voraussetzungen gebunden. Laut Strafgesetzbuch setzt das Gericht die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung aus, „wenn dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann“. Weitere Voraussetzung ist, dass bei der Verurteilung nicht die sogenannte besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.

Stellt das Strafgericht in seinem Urteil bei einem Täter die besondere Schwere der Schuld fest - etwa weil ein Mord besonders grausam war -, ist eine Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren in aller Regel ausgeschlossen.

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