Ex-Geliebter war Täter

Urteil nach Mord an einer Schwangeren bestätigt

Kärnten
12.12.2020 09:45

Der Mord an einer schwangeren Mutter in Feffernitz ist für die Justiz geklärt: Ihr Ex-Geliebter steht als Täter fest. Details könne er noch nicht nennen - zuerst müssten alle Prozessbeteiligten über das Landesgericht Klagenfurt informiert werden.

Durchgesickert ist aber, dass der Schuldspruch gegen den Klagenfurter Familienvater und Ex-Bundesligaschiedsrichter Helmut T. bestätigt wurde. Es gibt für die Justiz keinen Zweifel daran, dass der 36-Jährige im August 2019 in Feffernitz seine von ihm schwangere Geliebte getötet hat. Die junge Frau, Mutter von drei kleinen Kindern, war erschlagen und dann in die Badewanne gelegt worden, um einen Unfall vorzutäuschen und Spuren abzuwaschen.

Schuldspruch war einstimmig

Die Säuberung des Tatortes hatte die Wahrheitsfindung erschwert - doch beim Prozess unter Richter Christian Liebhauser erwiesen sich vor allem eine umfassende Handyauswertung, die den Angeklagten schwer belastete, sowie Zeugenaussagen als so markant, dass der Mann von den Geschworenen einstimmig wegen Mordes schuldig gesprochen wurde.

Die Strafhöhe wird erst am Oberlandesgericht Graz festgesetzt. Im ersten Verfahren hatte es lebenslängliche Haft gegeben. Verteidigerin Christine Lanschützer kann das OGH-Urteil übrigens noch nicht kommentieren. Sie wisse noch nichts, meinte sie.

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