Wahlkarten-Debatte

Wahlkampf in Lienz noch vor VfGH-Urteil voll entbrannt

Kärnten
13.10.2010 12:12
Noch vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), ob die Bürgermeisterstichwahl in Lienz vom vergangenen März aufgehoben wird, ist in der Tiroler Bezirksstadt offenbar der Wahlkampf voll entbrannt. Ortschef Johannes Hibler (ÖVP) hatte in Medienberichten angekündigt, die Korruptionsstaatsanwaltschaft einschalten zu wollen, weil seine Gegenkandidatin, Landtagsabgeordnete Elisabeth Blanik (SPÖ), nicht rechtzeitig vor Unregelmäßigkeiten gewarnt hätte. Blanik selbst sah einer möglichen Anzeige am Mittwoch "gelassen" entgegen.

Die Stichwahl im März hatte mit nur 14 Stimmen Vorsprung für Hibler geendet. Ein erster Versuch von BZÖ-Abgeordneter Gerhard Huber, dies vor dem Höchstgericht anzufechten, war gescheitert. Nach der SPÖ-Anfechtung rechnen Osttiroler Politiker nun mit einer Aufhebung der Stichwahl und einer Neuwahl.

Stein des Anstoßes für die Anzeige bei der Kontrollbehörde ist nun eine Formulierung Blaniks, dass bei der Stichwahl "die Falle zugeschnappt" sei. Hibler hatte argumentiert, dass offenbar bereits vorher bekannte Missstände bei der Ausgabe von Wahlkarten sofort gemeldet hätten werden müssen.

Blatnik weist Vorwürfe zurück
Die Lienzer Vizebürgermeisterin Blanik betonte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass sie sich schon vor der Stichwahl bei der Gemeinde informiert habe, ob die Vorgehensweise der telefonischen Wahlkartenausgabe rechtens sei. Sie habe das persönliche Gespräch mit dem Bürgermeister gesucht und ihn darauf hingewiesen, dass in der Tiroler Wahlordnung nur eine schriftliche Ausgabe der Wahlkarten erlaubt sei. Ihre Bedenken habe sie auch im Stadtrat geäußert. Zudem habe der Bürgermeister die telefonische Wahlkartenbeantragung auch mittels Inserat beworben.

Selbst als die Causa bereits beim Verfassungsgerichtshof anhängig gewesen sei und somit dem Bürgermeister die "Schieflage" der Wahlkartenausgabe bekanntgewesen sei, habe er bei der Bundespräsidentenwahl erneut diese Art der Wahlkartenausgabe erlaubt. Auch hier habe es erneut von Seite der SPÖ im Rahmen der Wahlkommission einen entsprechenden Hinweis gegeben. "Jetzt gilt es, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten und in Ruhe für die Stadt weiterzuarbeiten", meinte Blanik.

"Bürgerfreundliche Überlegung"
Bürgermeister Hibler betonte, dass die Wahlkarten aus "bürgerfreundlichen Überlegungen" telefonisch ausgegeben worden seien. Dass das in der Wahlordnung nicht vorgesehen sei, wisse er jetzt. Er sprach von einem "Formfehler", den er zu verantworten habe. Es seien aber nicht zu viele oder falsche Wahlkarten ausgestellt worden.

Der SPÖ und seiner Vizebürgermeisterin Elisabeth Blanik sei dies sehr wohl bekannt gewesen, wie sie dies in Presseaussendungen auch erklärt habe. SPÖ-Gemeinderäte und Verwandte Blaniks hätten telefonisch Wahlkarten geordert im Wissen, dass das in der Wahlordnung nicht vorgesehen sei. Durch den geleisteten Amtseid hätte das ihm als Wahlleiter gemeldet werden müssen, betonte der Ortschef. Für ihn sei das "Amtsmissbrauch".

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