Anklage erhoben

50 Mal mit Messer auf Ex-Freundin eingestochen

Wien
14.09.2020 14:26

Es war ein unglaublicher Gewaltexzess: Rund 50 Messerstiche hatte ein mittlerweile 17-Jähriger seiner 16 Jahre alten Ex-Freundin im Februar im Wiener Bezirk Floridsdorf zugefügt, das Mädchen überlebte den Angriff wie durch ein Wunder, ist jedoch seither schwer gezeichnet und u.a. auf einem Auge erblindet. Für die Tat muss sich der Jugendliche nun Mitte Oktober vor Geschworenen verantworten - die Anklage, sie lautet auf versuchten Mord - wurde nun beim Landesgericht eingebracht. Auch soll der Beschuldigte in eine Anstalt eingewiesen werden.

Die Beziehung der Jugendlichen war bereits kurz nach ihrem Anfang von Kontrolle geprägt. So sah es der Jugendliche nicht gern, wenn die 16-Jährige nach der Schule mit männlichen Bekannten sprach. Auch wollte er ihr vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hatte. Im Sommer des Vorjahres trennte sich das spätere Opfer erstmals von dem Burschen - gab ihm jedoch im November eine zweite Chance.

Krankenhausreif geprügelt, drei Tage stationär in Behandlung
Ein Fehler, wie sich herausstellen sollte, denn gelernt hatte der Bursche nichts. „Willst abgestochen werden?“, drohte er etwa nach Jahreswechsel, weil seine Freundin sich nicht so verhielt, wie er es verlangte. Am 12. Februar schlug er sie laut Anklage spitalsreif, weil sie aus seiner Sicht nicht ausreichend auf Handy-Nachrichten reagiert hatte. Dabei soll er dem Mädchen auch ins Gesicht getreten haben. Die 16-Jährige musste im Anschluss drei Tage stationär behandelt werden.

Für die Jugendliche war die Grenze damit überschritten, sie ging zur Polizei und erstattete Anzeige gegen den Burschen. Daraufhin passte er sie am 27. Februar vor der Wohnung ihrer Eltern ab - und zog ein Messer mit acht Zentimeter langer Klinge.

Direkt ins Auge gestochen
Der Anklage zufolge versetzte der 17-Jährige seiner Ex-Freundin Dutzende Stiche, einer ging direkt in den Augapfel, das Mädchen ist auf dem betroffenen Auge seither blind. Insgesamt 15 Stichverletzungen zählten die Ärzte im Spital im Bereich des Gesichts, 18 weitere am Schädel, wobei das laut Anklage eine „Defektheit der Schädelbasis“ zu Folge hatte, die ein Sachverständiger aus dem Fachgebiet der Gerichtsmedizin als „grobe Verunstaltung“ wertet. Der Täter stach offenbar mit erheblicher Wucht zu - ein Stichkanal reichte vom rechten Oberarm bis zur Schulter. Das Mädchen überlebte wie durch ein Wunder.

Bursche laut Gutachten „als gefährlich eingestuft“
Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter stufte den 17-Jährigen aufgrund einer Persönlichkeitsstörung als gefährlich ein. Auch stellte sie u.a. eine schwere Störung des Sozialverhaltens und ein erhöhtes Aggressionspotenzial fest. Die Verhandlung findet am 12. Oktober statt. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem 17-Jährigen nach dem Jugendgerichtsgesetz bis zu 15 Jahre Haft - eine Unterbringung in eine Anstalt könnte ohne zeitliche Befristung erfolgen bzw. zumindest so lange, bis ihm Sachverständige bescheinigen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

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