„Krone“-Ombudsfrau

Reisen in Corona-Zeiten: Was es zu beachten gilt

Ombudsfrau
15.07.2020 08:00

Wir sind mitten in der Corona-Pandemie. Trotzdem sehnen sich viele Menschen nach Urlaub und Reisen. Wer wegfliegen oder -fahren will, sieht sich mit vielen Fragen konfrontiert. Die Ombudsfrau gibt, gemeinsam mit Experten, Antworten!

Wann darf ich eine bereits gebuchte Reise kostenlos stornieren? Übernimmt die Reisestorno-Versicherung die Kosten, wenn ich aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus nicht verreisen möchte? Und, was passiert, wenn ich mich im Urlaub in Quarantäne begeben muss? Nicht nur die Ombudsfrau wird derzeit mit Fragen wie diesen überhäuft. Auch die Experten des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sowie der Arbeiterkammer (AK) gehen aktuell in Anfragen, die das Thema Reisen und Urlaub betreffen, fast unter. Wir haben versucht, gemeinsam für Sie die wichtigsten Antworten in diesem Corona-Sommer zusammenzutragen.

Wer kostenlos stornieren will, muss zuwarten
Tamara P. hat für August eine Griechenland-Reise gebucht, Rolf S. für Ende Juli einen Türkei-Urlaub. Beide wollten wissen, ob bzw. wann sie gratis stornieren dürfen. Andreas Herrmann vom VKI: „Ob ein kostenloser Rücktritt möglich ist, kann mit Sicherheit erst kurz vor Abreise, in der Regel circa sieben Tage vorher, entschieden werden“, so der Jurist. Gelten dann die Reisewarnstufen 5 und 6 für die Länder darf man gratis stornieren, bei Stufe 4 ist es komplizierter. Auch seriöse Medienberichte ermöglichen eine Beurteilung. Für Griechenland gilt derzeit Stufe 4 (hohes Sicherheitsrisiko), für die Türkei eine Reisewarnung (Stufe 6). Sollte sich daran nichts mehr ändern, könnte Herr S. gratis absagen, Frau P. müsste möglicherweise fliegen - oder Storno zahlen.

Warum Experten derzeit zu Pauschalreisen raten
Wer eine Pauschalreise bucht, hat bei Problemen im Urlaub oder im Krisenfall den Vorteil, sich nur mit einem Ansprechpartner, beispielsweise einem Reiseveranstalter, in Verbindung setzen zu müssen. Im Gegensatz dazu liegt laut Maria Ecker vom VKI das Problem bei individuell gebuchten Reisen - z. B. Flug und Hotel werden getrennt reserviert - darin, dass man unterschiedliche Stellen hat, die man kontaktieren muss, und oft unterschiedliche Rechtslagen hat. Je nachdem, wo etwa das Hotel liegt. Ob pauschal oder individuell, derzeit rate man, Reiseverträge erst kurz vor der Abreise zu schließen.

Quarantäne im Urlaub und wer die Kosten trägt
Wer die Kosten bei Quarantäne am Urlaubsort zahlt, hängt vom Gesetz im jeweiligen Land ab. Oft ist geregelt, dass jenes Land zuständig ist, das Quarantäne anordnet. Fraglich istz. B.aber, wer den Heimflug bezahlt, wenn man den ursprünglichen nicht nehmen konnte. In Österreich gilt das Epidemiegesetz, Kosten für längere Aufenthalte sind gedeckt. Quarantäne im Urlaub bedeutet arbeitsrechtlich, man hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, so die AK. Voraussetzung: Man hat sich nicht fahrlässig verhalten, ist etwa in ein Land mit Warnstufe 5 oder 6 gereist. Kündigungs- oder Entlassungsgrund sei Quarantäne im Ausland keiner. Der Versicherungsschutz mit der e-card (in EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) bleibe aufrecht.

Sorge vor Ansteckung: Greift die Versicherung?
Reinhard H. hat für September einen Urlaub auf der griechischen Insel Kos gebucht. Dorthin fliegen will der Wiener wegen Corona nicht. Weshalb er nun Stornogebühren von knapp 700 € in Kauf nehmen muss. Und auch eine Reisestornoversicherung würde ihn in so einem Fall nicht schützen. „Bei Stornos aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Virus greift eine Reiseversicherung nicht“, erklärt Andreas Herrmann vom VKI.

Liege vor der Abreise jedoch eine akute Erkrankung (wie eben Corona) vor und die Reiseunfähigkeit wird von einem Arzt bestätigt, dann muss die Stornoversicherung einspringen. Wobei es generell stets auf die genauen Bedingungen der jeweiligen Reiseversicherung ankomme. Am besten sei hier, allfällige Fragen bereits im Vorhinein mit der Versicherung schriftlich zu klären, um sich später eventuelle Diskussionen zu ersparen.

Umstände mit Online-Portalen
Viele Reisende buchen Flüge und Hotels im Internet über Buchungsplattformen. Auch deshalb, weil vermutet wird, dass man über diese Portale günstigere Preise als bei einer Direktbuchung beim Anbieter erhält. Wenn es jedoch Probleme zu lösen gilt, ist der Vermittler als weitere Stelle zwischen Konsument und Vertragspartner involviert. Und da passiert es sehr oft, dass man bei Anliegen wie z. B.einer Flugerstattung zwischen Airline und Portal im Kreis geschickt wird. „Aus diesem Grund raten wir dazu, immer direkt bei den jeweiligen Firmen, also Airlines oder Hotels, zu buchen“, so VKI-Jurist Andreas Herrmann.

Vor jedem Urlaub: Informieren
Was eigentlich schon vor Corona galt, sollte jetzt jedenfalls zum Pflichtprogramm gehören. Bevor man ins Ausland verreist, sollte man sich über die Internetseite des Außenministeriums sowie durch seriöse Medien über die Lage vor Ort, und auch die „Corona-Bedingungen“, in der jeweiligen Urlaubsdestination ein Bild machen. Und eine Reiseregistrierung durchführen, damit man im Bedarfsfall von der Botschaft im Urlaubsland kontaktiert werden kann. Infos: www.bmeia.gv.at

Hotline für Reisefragen
Wenn Sie Fragen zu gebuchten oder bevorstehenden Reisen haben, können Sie sich an die Reiserechts-Hotline des Vereins für Konsumenteninformation wenden. Dort beraten Sie Experten kostenlos zu ihren reiserechtlichen Fragen. Erreichbar ist die Hotline noch bis zum 31. Juli 2020 unter der Telefonnummer 0800 201 211, immer von Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 12 Uhr. Nähere Informationen erhalten Sie außerdem online unter www.vki.at

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