Versteigerung

Über Auktionen günstig zum neuen Zuhause

Wirtschaft
02.09.2010 18:52
Es mag auf den ersten Blick etwas seltsam erscheinen, aus dem Unglück anderer Kapital schlagen zu wollen, doch Zwangsversteigerungen sind für Immobiliensuchende eine gute Möglichkeit, zu einem brauchbaren und noch dazu günstigen Objekt am teuren Wohnungsmarkt zu kommen. Was du in diesem Zusammenhang beachten solltest, erfährst du hier.

Was sind Zwangsversteigerungen?
Wenn Immobilieneigentümer ihre Immobilie als Besicherung für einen Kredit zur Verfügung gestellt haben und sie diesen Kredit nicht mehr bedienen können, wird die Immobilie zum Verkauf ausgeschrieben, damit sie verwertet werden kann. Das geschieht im Zuge einer gerichtlichen Zwangsversteigerung. 

Du erfährst von zur Auktion ausgeschriebenen Objekten entweder direkt per Aushang bei Gericht oder über die Ediktsdatei des Justizministeriums (siehe Infobox). Dort findest du neben den genauen Terminen auch Beschreibungen der Objekte, oft sogar mit Fotos. Damit kannst du dich schon einmal etwas orientieren, welche Objekte für dich infrage kommen.

Vorab gut informieren!
Die angebotenen Objekte werden oft um bis zur Hälfte ihres aktuellen Schätzwertes angeboten. Du solltest dich vorab bemühen, das entsprechende Gutachten zu bekommen, damit du dir selbst eine Meinung bilden kannst. Denn hast du das Objekt ersteigert, gibt es keine Möglichkeit, vom Kauf wieder zurückzutreten. Besichtigungen werden oft im Vorfeld angeboten – diese solltest du auch nützen, um dir ein Urteil zu bilden. 

Ablauf einer Auktion
Die Dauer der Auktion wird für etwa eine halbe Stunde anberaumt, kann aber je nach Ermessen des Richters verlängert werden. Du erfährst zum Auktionsbeginn noch einmal alles Wichtige: die betreibende Bank, Schuldenstand laut Grundbuch, offene Forderungen, etc. Danach werden die Bieter eingeladen, Gebote abzugeben. Das kann nur mündlich passieren. Willst du selbst mitbieten, so brauchst du einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis Soll jemand in deinem Namen bieten, braucht dieser eine notariell beglaubigte Vollmacht. 

Den Ausgangswert stellt das im Vorfeld festgesetzte Mindestgebot dar. Dieses deckt in der Regel alle grundbücherlich festgehaltenen Rechte und Belastungen sowie jenen Betrag, der als bar zu zahlender Teil mindestens geboten werden muss und die Gerichtskosten. Der in bar zu leistende Betrag ist in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des angesetzten Verkehrswerts. Manchmal werden auch Bankgarantien oder Schecks bzw. Sparbücher zugelassen. 

Aber Achtung: Wenn du mitsteigerst, ohne eine gültige Finanzierungszusage einer Bank zu haben und sich im Nachhinein herausstellt, dass du das Objekte gar nicht kaufen kannst, ist dieses Vadium für dich verloren – du bekommst das Geld nicht zurück. Du musst daher bereits im Vorfeld einer Auktion abklären, bis zu welchem Betrag du eine Finanzierung bekommst und bis wohin du mitbieten kannst. Lass dich nicht von der Situation mitreißen und dieses Limit überbieten – das kann böse enden. 

Der Zuschlag wird gegeben, wenn das Mindestgebot zumindest 50 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie erreicht hat. Erhältst du den Zuschlag, bist du noch nicht Eigentümer – erst wenn auch der Gläubiger zugestimmt hat, geht die Immobilie in dein Eigentum über – ein Notar ist nicht erforderlich. Dann heißt es, die Finanzierung dingfest zu machen. Im Verteilungstermin, der etwa vier Wochen später stattfinden wird, muss der Erwerbspreis hinterlegt werden. Geschieht dies, wirst du ins Grundbuch eingetragen und bist nun der rechtliche Eigentümer der Immobilie.

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