"Natürlich steht es jedem Unternehmer frei, seine Mitarbeiter nach Hause zu schicken. Jedoch ist die vereinbarte Arbeitszeit zu bezahlen. Keinesfalls dürfen einem Praktikanten daraus Minusstunden erwachsen", sagt Arbeiterkammer-Jugendreferent Simon Schumich. In vielen Betrieben ist diese Vorgehensweise aber üblich.
Auch die 16-jährige Schülerin Lisa K. sollte so um ihr Geld umfallen. Das Mädchen arbeitete in einem Gasthof im Seewinkel und wurde häufig vom Chef früher nach Hause geschickt. Ihre 33 Minusstunden wollte der Unternehmer jetzt mit den sechs Urlaubstagen, die dem Mädchen zugestanden wären, "gegenrechnen".
"Das ist absolut unzulässig. Urlaubstage dienen der Erholung. Werden sie nicht konsumiert, müssen sie ausbezahlt werden", kritisiert Schumich. Bisher langten bei der Arbeiterkammer in Eisenstadt 318 Beschwerden von Praktikanten ein.
von Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung
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