In Kärnten erhielten mit 239 Personen um gut die Hälfte (+53,2 Prozent) mehr die österreichische Staatsbürgerschaft als im Vergleichszeitraum 2009 (156). In Wien sank die Zahl von 1.486 auf 650 (-56 Prozent), in Niederösterreich von 642 auf 364 Personen (-43 Prozent) und in Oberösterreich von 714 auf 470 Personen (-34 Prozent). Unterdurchschnittliche Rückgänge der Einbürgerungszahlen verzeichneten Tirol (von 365 auf 269; -26 Prozent), die Steiermark (von 267 auf 207; -22 Prozent), Salzburg (von 282 auf 260; -8 Prozent) und Vorarlberg (von 235 auf 222; -6 Prozent).
Strengere Richtlinien seit 2006
Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft war im März 2006 an strengere Voraussetzungen geknüpft worden. Mit 1. Jänner 2010 wurden die Bestimmungen hinsichtlich des "hinreichend gesicherten Lebensunterhalts" nochmals verschärft.
Insgesamt erhielt im ersten Halbjahr 2010 jeder fünfte Eingebürgerte die Staatsbürgerschaft im Ermessen (insgesamt 551), darunter 516 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz. Fast die Hälfte der Einbürgerungen erfolgte jedoch aufgrund eines Rechtsanspruchs, darunter 514 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z.B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt). 308 Personen wurden aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration und 290 Personen aufgrund der Ehe mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin neue Staatsbürger. Schließlich wurden unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" 109 Ehegatten sowie 812 minderjährige Kinder österreichische Staatsbürger.
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