Schien es den "Wasser-Rebellen" erst um den groben Umgangston der Stadtwerke mit ihren Kunden und die "Abzocke" beim Wasser gegangen zu sein, so werden jetzt immer mehr Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebühreneinhebung durch die STW laut. Denn noch scheint nicht geklärt, welche Befugnisse die STW von der Stadt nach deren Ausgliederung übernommen haben.
"Ich habe die Verträge damals nicht gemacht. Wir müssen jetzt abwarten, was bei der Überprüfung und bei den laufenden Verfahren herauskommt", sagt dazu Stadtchef Christian Scheider, der auch Eigentümervertreter bei den STW ist.
Am Montag sehen sich die Streitparteien in der Causa vor dem Landesgericht. "Es geht um eine Grundsatzentscheidung. Dürfen die STW die Abgaben nicht einheben, müssten die Gebührenzahlungen rückabgewickelt werden", erklärt Anwalt Wolfgang List. Die Optik für die Stadt wäre eine verheerende.
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