"Wir haben schnell gearbeitet. Die Wahl war am 15. März, die Manipulationen sind bald an uns herangetragen worden, und nach wenigen Monaten war unser Standpunkt bereits klar: Da liegt aus Sicht der Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Amtsmissbrauch vor!", erklärt Jurist Mag. Friedrich Koenig.
Wie berichtet, muss sich ja demnächst der Beinahe-Bürgermeister von Dellach im Drautal vor Gericht verantworten. Er soll bei der Stichwahl gegen den ÖVP-Kandidaten Stimmzettel manipuliert haben, um das Duell für sich zu entscheiden. Allerdings plagte ihn selbst das Gewissen; er trat das Amt nicht an und entschuldigte sich bei den Wählern.
"War nicht zurechnungsfähig!"
"E. argumentierte im Verfahren, dass er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sei, und es zu einer Einstellung kommen müsse, weil auch keine Tatbegehungsgefahr mehr bestünde", führt Korruptionsjäger Koenig weiter aus.
Der Einspruch wegen einer "psychischen Überlastung" des SPÖ-Kandidaten wurde allerdings vom Oberlandesgericht Graz abgewiesen; daher muss nun Richter Oliver Kriz in Klagenfurt den Prozess durchführen. Koenig: "Das Procedere wurde aber um gut sechs Monate verzögert." Der Politiker selbst wollte zu den Vorwürfen gegenüber der "Krone" keine Stellung nehmen.
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