Da sitzt ein betagter Mann vor den Geschwornen. Weiß die Haare, braun das Sakko, grau das Gesicht. Das soll ein Mörder sein? Die Anklage wirft ihm vor, den Leiter des Pflegeheims, in dem seine Mutter einst untergebracht war, erstochen zu haben. "Ach, das Opfer bin doch ich", knurrt der 80-Jährige zornig. "Der Z., der war ohnehin überflüssig." Kein Mitleid. Keine Reue.
"Ich tu niemandem was"
Eiskalt bleibt der Klagenfurter, wenn ihm vorgehalten wird, was er seit Jahren anderen Menschen antut: Dass er leicht ausrastet, wenn etwas nicht so läuft, wie er es gern hätte. Er bedroht eine Richterin, er ohrfeigt einen Anwalt, er greift einen Autofahrer an, nur weil dieser eine Grünphase übersieht. "Alles Lappalien", glaubt der 80-Jährige. "Ich tu niemanden was. Beim Rasenmähen passe ich sogar auf Regenwürmer auf." Die Verurteilungen, die Anzeigen, die psychiatrischen Gutachten – alles Gemeinheiten der "feinen Herren, die sich vorm Herrgott werden verantworten müssen". Wie Karl Z., Familienvater und beliebter Leiter eines Pflegeheims.
"Der Angeklagte hat ihn gehasst", sagt Staatsanwältin Doris Küttler. "Er hat ihm Kotbomben in den Garten geworfen, hat ihn tyrannisiert, noch lange nach dem Tod seiner Mutter." Diese war mit 102 Jahren entschlafen. "Weil er sie umgebracht hat", schimpft der Sohn. Wohl aus unbegreiflicher Rache und weil er Geld wollte, fuhr er nach einem Casinobesuch – "ich spiele viel" – in der Tatnacht zum Haus des Opfers und verschüttete Fäkalien.
"Z. wurde munter, sprang ins Auto und verfolgte barfuß und im Pyjama seinen Peiniger", so Küttler. Das war sein Todesurteil: Denn als die zwei sich letztlich gegenüberstanden, zückte der betagte Herr behende ein Messer: "Der Hirschfänger vom Vater. Er rannte mir in die Klinge", sagt er. "Nein. Die Stiche wurden mit voller Wucht geführt, das Opfer hatte keine Chance", kontert Gerichtsmediziner Peter Leinzinger.
"Ich bin so normal wie man nur sein kann"
Der Angeklagte wird wütend: "So ein Blödsinn!" Dass der Psychiater ihm vorhält, zurechnungsfähig, aber höchst gefährlich zu sein, macht ihn noch grantiger: "Ich bin so normal wie man nur sein kann." Er findet auch nichts dabei, dass er die Leiche ans Auto gebunden und durch die Stadt geschleift hat, ehe er sich schlafen legte. "Jetzt sitz ich deswegen mit Gsindl im Häfn", klagt er Richter Manfred Herrnhofer.
Urteil: 20 Jahre Haft wegen Mordes plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. "Irrsinn!", kommentiert der 80-Jährige und erbittet Bedenkzeit.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
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