Grundlage für das Verfahren ist, dass gegen die Olympia-Zweite von 2000 und Österreichs zweifache Sportlerin des Jahres ein Prüfantrag vorliegt, wonach sie bei der Firma Humanplasma zumindest einmal Blutabnahmen hat durchführen lassen.
Damals sei sie noch aktive Athletin gewesen und daher den im Leichtathletik-Weltverband geltenden Anti-Doping-Richtlinien unterlegen. Eine mündliche Verhandlung hat nun binnen acht Wochen stattzufinden. Nach dieser bzw. der Durchführung des Beweisverfahrens ist von der NADA über eventuelle Maßnahmen zu entscheiden.
Graf ist in der Vorwoche als Athletenvertreterin in der österreichischen Sporthilfe zurückgetreten. Eine Begründung habe Graf nicht abgegeben.
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