Landtagspräsident Josef Lobnig (FPK) erklärte daraufhin in einer Aussendung, Uwe Scheuch habe dies sehr wohl gemeldet. Wörtlich heißt es: "Die Anzeige beinhaltete unter anderem auch seinen Anteil am Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb in Mühldorf. Da gem. § 2 Abs. 4 Unvereinbarkeitsgesetz die Verwaltung des eigenen Vermögens nicht als Ausübung eines Berufes - unabhängig, ob dabei Erwerbsabsicht besteht oder nicht - im Sinne des Abs. 1 lit. cit. gilt, war darüber im Unvereinbarkeitsausschuss auch nicht zu entscheiden."
Scheuch selbst erklärte dazu: "Ich habe alle Vermögensverhältnisse ordnungsgemäß bei Landes- und Bundesrechnungshof bekannt gegeben. Und auch der Unvereinbarkeitsausschuss des Kärntner Landtages hat auf meine damalige Nachfrage bestätigt, dass der landwirtschaftliche Nebenerwerb nicht meldepflichtig ist und kein Problem darstellt."
Steuerberater: Interpretation nicht haltbar
Mehrere Steuerberater hielten die Interpretation der "Vermögensverwaltung" am Dienstag für nicht haltbar. Ein bäuerlicher Betrieb, der bewirtschaftet werde und Förderungen lukriere, könne zumindest bei der Finanz keinesfalls unter Vermögensverwaltung fallen. Lediglich Einkünfte aus Verpachtung würden unter diesem Titel verbucht werden können. Und dass der Betrieb bewirtschaftet wird und beide Scheuchs gerne selbst Hand anlegen, haben sie in der Vergangenheit des Öfteren öffentlich kundgetan.
Vor allem SPÖ und BZÖ fordern nun eine Überprüfung der EU-Förderungen an die Brüder Scheuch. Der Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger, vermutete einen Verfassungsbruch durch die Nicht-Meldung der Einkünfte. SPÖ-Landesrätin Beate Prettner meinte, sie erwarte sich von Spitzenpolitikern Kärntens ein "politisch-moralisch korrektes Verhalten", juristische Haarspaltereien seien nicht angebracht.
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