Gesetz ab August

“Kaution” für Kriminaltouristen beschlossen

Burgenland
27.04.2010 16:05
Der Staat kann künftig - bgld.krone.at berichtete - von Straftätern eine Kaution kassieren. Der Ministerrat beschloss am Dienstag die entsprechende gesetzliche Möglichkeit zur Einhebung einer sogenannten Sicherheitsleistung bei Straftätern, über die wegen der Geringfügigkeit des Delikts keine U-Haft verhängt werden kann.

Mit der neuen Maßnahme sollen vor allem Kriminaltouristen abgeschreckt werden. Auch gilt es zu verhindern, dass sich nicht an Ort und Stelle bestrafte Verdächtige dem Verfahren entziehen, indem sie einfach nicht mehr kommen. Die Regelung soll am 1. August 2010 in Kraft treten.

Ursprung als Mittel gegen Raser
Die Idee hatte im Burgenland ihren Ursprung: Raser aus dem Ausland wurden zwar angehalten, aber wenn diese darauf bestanden, kein Geld bei sich zu haben, standen die Beamten vor einem enormen Verwaltungsaufwand, wenn sie das verhängte Bußgeld bei den Temposündern eintreiben wollten. 

Mit der Möglichkeit, Sicherheitsleistungen einzuheben, ändert sich das. Die Polizisten können den Angehaltenen Gegenstände im Wert der verhängten Strafe abnehmen. Die Sicherheitsleistungen kann zum Beispiel auch von Ladendieben eingefordert werden.

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