Mit dem Nachbarrechts-Änderungsgesetz, das am 1. Juli 2004 in Kraft tritt, sieht der Gesetzgeber erstmals einen Schlichtungsversuch vor, bevor ein Gericht mit dem Fall befasst werden kann. Konkret geht es dabei um Nachbarschaftsstreitigkeiten, die sich um den Entzug von Licht oder Luft durch Bäume, Hecken oder ähnliches drehen.
Solche Streitigkeiten um das "Recht auf Lichtoder Luft" sollen in Zukunft außergerichtlich beigelegtwerden. Mit diesen Fällen befassen sich die Gerichte in Zukunftnur dann, wenn vorher ein Schlichtungsversuch unternommen wurde.
Aus diesem Anlass hat die Österreichische Notariatskammereine Schlichtungsstelle unter der Leitung von Minister NikolausMichalek eingerichtet, die dazu beitragen soll, Streitigkeiteneinvernehmlich zu lösen und damit die österreichischenGerichte zu entlasten.
Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle reagierendie österreichischen Notare auf einen weltweiten Trend zuraußergerichtlichen Einigung. "Schon immer haben die Notaredas Verhindern von Streit zu ihren Kernaufgaben gezählt.Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle des ÖsterreichischenNotariats werden wir dieser Aufgabe verstärkt gerecht." soKlaus Woschnak, Präsident der Österreichischen Notariatskammer.
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