Der 17-jährige Rekrut, der bald seinen 18. Geburtstag feiert, war am Freitag seit dem Morgen im Dienst. Mit einem Kameraden wartete der Burgenländer nach einem Streifengang auf die Abholung durch ein Heeresfahrzeug, das ihn zum nächsten Einsatzort bringen sollte. Gegen 8.55 Uhr kam es zu dem Zwischenfall: Die zwei abgefeuerten Projektile durchschlugen dabei in dem naheliegenden Wohnhaus Bausteine einer Glaswand.
Kamerad schaute gerade in andere Richtung
Der Assistenzsoldat wurde zur psychologischen Betreuung ins Militärspital Graz gebracht, aus dem er am Montagnachmittag entlassen wurde. Danach begann die Einvernahme durch die Polizei. Eine Untersuchung des StG 77 ergab, dass an der Waffe keine Fehlfunktion vorlag. Der Kamerad des Rekruten habe angegeben, dass er zum Zeitpunkt der Schussabgabe in eine andere Richtung geschaut und daher vom Vorfall nichts mitbekommen hätte.
Bundesheer: Rekrut verstieß gegen Dienstbefehl
Bei Zwischenfällen mit Waffengebrauch beim Bundesheer laufen die Untersuchungen auf zwei Schienen: Während die Polizei einen möglichen strafrechtlichen Tatbestand untersucht, stellt das Bundesheer fest, ob ein Verstoß gegen militärische Disziplinar-Vorschriften vorliegt. Ein Disziplinarverfahren wird durch den jeweiligen Kompaniekommandanten eingeleitet. Im aktuellen Fall habe der Rekrut gegen einen Dienstbefehl verstoßen und mit der Waffe hantiert, obwohl er das im Assistenzeinsatz nicht dürfe, so Jaidl.
Mögliche Disziplinarmaßnahmen reichen bei Heeresangehörigen vom Schuldspruch ohne Strafe über einen Verweis oder eine Geldstrafe bis zum Ausgangsverbot. Theoretisch sei auch Disziplinarhaft möglich. Das Bundesheer leitete umgehend ein Disziplinarverfahren ein, das vorerst ruht und nach Beendigung der Untersuchungen der Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen wird.
Bundesheer bedauert - und kommt für Schäden auf
Das Militärkommando Burgenland bedauerte in einer Stellungnahme den Zwischenfall. "Leider kann trotz striktem Bemühen um Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Handfeuerwaffen menschliches Versagen nie zur Gänze ausgeschlossen werden", hieß es. Für den – geringen – Schaden an der Glasbausteinwand des Wohnhauses werde das Bundesheer zur Gänze aufkomme.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.