"Unbedingt nötig"

Kindesmissbrauch: Niederlande heben Verjährungsfrist auf

Ausland
28.03.2010 15:08
Wer in den Niederlanden Kinder sexuell missbraucht, soll dafür künftig bis an sein Lebensende strafrechtlich verfolgt werden können. Die Verjährungsfrist für solche Taten werde aufgehoben, kündigte Justizminister Ernst Hirsch Ballin (Bild) Samstagabend im Fernsehen an. Für ein entsprechendes Gesetz gebe es eine klare Mehrheit im Parlament dank der Unterstützung durch Christ- und Sozialdemokraten sowie die Liberalen.

Bisher beträgt die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch von Kindern in den Niederlanden 20 Jahre nach Volljährigkeit des Opfers. Die Aufhebung dieser Frist, nach der Opfer einen Missbrauch maximal bis zu ihrem 38. Geburtstag strafrechtlich verfolgen lassen können, sei "unbedingt nötig", sagte der christdemokratische Justizminister. Erfahrungen zeigten, dass Opfer sich oft erst in höherem Alter entschließen, über ihre oft traumatischen Missbrauchserfahrungen zu sprechen und die Täter zu benennen.

Zahlreiche Fälle in den 50er- und 60er-Jahren
Ähnlich wie in Deutschland, Österreich und anderen Ländern sind in den letzten Monaten auch in den Niederlanden zahlreiche Fälle von Sexualstraftaten gegen Kinder in den 50er- und 60er-Jahren bekanntgeworden - größtenteils in Einrichtungen der katholischen Kirche. Die niederländische Bischofskonferenz hat eine unabhängige Kommission zur Untersuchung aller Vorwürfe berufen. Bei der kirchlichen Hilfsorganisation "Hulp & Recht" (Hilfe und Recht) gingen mehr als 1.100 entsprechend Hinweise ein.

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