"Unbedingt nötig"
Kindesmissbrauch: Niederlande heben Verjährungsfrist auf
Bisher beträgt die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch von Kindern in den Niederlanden 20 Jahre nach Volljährigkeit des Opfers. Die Aufhebung dieser Frist, nach der Opfer einen Missbrauch maximal bis zu ihrem 38. Geburtstag strafrechtlich verfolgen lassen können, sei "unbedingt nötig", sagte der christdemokratische Justizminister. Erfahrungen zeigten, dass Opfer sich oft erst in höherem Alter entschließen, über ihre oft traumatischen Missbrauchserfahrungen zu sprechen und die Täter zu benennen.
Zahlreiche Fälle in den 50er- und 60er-Jahren
Ähnlich wie in Deutschland, Österreich und anderen Ländern sind in den letzten Monaten auch in den Niederlanden zahlreiche Fälle von Sexualstraftaten gegen Kinder in den 50er- und 60er-Jahren bekanntgeworden - größtenteils in Einrichtungen der katholischen Kirche. Die niederländische Bischofskonferenz hat eine unabhängige Kommission zur Untersuchung aller Vorwürfe berufen. Bei der kirchlichen Hilfsorganisation "Hulp & Recht" (Hilfe und Recht) gingen mehr als 1.100 entsprechend Hinweise ein.
Kronen Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen 






Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.