Habsburg-Lothringen beklagt "massive Behinderungen" von Gemeindeämtern und Magistraten. So seien Unterstützer gefragt worden, ob sie dies denn tatsächlich ernst meinen würden. Teilweise habe es nicht einmal Formulare gegeben.
Ziel: Habsburgergesetz kippen
Dem Nachkommen des Adelsgeschlechts ist es nach dem Habsburgergesetz ja verboten, für das Amt des Bundespräsidenten zu kandidieren. Da seine Beschwerde beim Höchstgericht abgelehnt wurde, wollte er nun die notwendigen Unterschriften sammeln und bei Ablehnung seiner Kandidatur die Wahl anfechten. Habsburg-Lothringen will damit erreichen, dass das Habsburgergesetz gekippt wird, was auch bereits von den Regierungsparteien und den Grünen befürwortet wurde.
Trotzdem behält sich Habsburg laut seinem Anwalt Rudi Vouk eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor. Die sechsmonatige Frist dafür ist nach dem Erkenntnis von Mitte Dezember 2009 noch nicht abgelaufen.
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