Juristin vor Gericht

Ex-Anwältin vergriff sich an Geld ihrer Klientin

Kärnten
11.03.2010 17:20
Es ist nicht gerade ein großer Finanzskandal, um den es in dem Prozess vor Richter Oliver Kriz geht. Aber es ist doch ein gutes Sittenbild dafür, wie sorglos Anwälte einst mit Klientengeldern umgegangen sind – denn diesmal war eine pensionierte Juristin angeklagt, die Unterhaltszahlungen an eine Frau auf ihrem Konto empfing.

Die 72-Jährige war lange ein Sorgenkind der Kärntner Anwaltskammer, da es in ihrer früher doch bekannten Kanzlei mehrmals zu Malversationen gekommen war, die allerdings nie zu einer strafrechtlichen Verurteilung geführt hatten. 

Daher stand die Klagenfurterin diesmal auch wieder als unbescholtene Bürgerin vor dem Richter, der sich mit folgendem Vorwurf auseinandersetzen musste: Die bereits pensionierte Advokatin hatte in der Kanzlei eines Familienangehörigen quasi "ausgeholfen" und für eine Frau höhere Unterhaltszahlungen eingefordert. Die knapp 2.000 Euro wurden auch bezahlt – auf das Konto der Juristin.

Als diese wenige Monate später in den Privatkonkurs schlitterte, schaute ihre Mandantin durch die Finger. Das Geld, das nie weitergeleitet worden war, war weg. Im Zuge des Prozesses stellte sich heraus, dass man sich zivilrechtlich bereits geeinigt hatte. Strafrechtlich bleibt eine Veruntreuung über – allerdings ganz milde bestraft: diversionelle Geldbuße.

von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
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