Werden die Schadstoff-Grenzwerte überschritten, zeigen die Überkopf-Wegweiser auf der Nordumfahrung sofort an, dass nur noch Tempo 100 statt 130 erlaubt ist. Dadurch soll die Luftgüte verbessert werden: Geringeres Tempo bedeute geringeren Schadstoffausstoß, heißt es.
Für Autolenker, die sich nicht an die neue "Ökoregel" halten, kann es seit Kurzem äußerst teuer werden. "Wenn die Tafel umschaltet, bezieht die Polizei Stellung und nimmt Messungen vor", erklärt Gerhard Dobrautz vom Bereich Sicherheit und Kontrolle im Magistrat der Landeshauptstadt.
Bisher keine Strafverfolgung - nun doch!
Und tappt ein Raser in die Radarfalle, wird er einmal wegen der Geschwindigkeitsübertretung nach dem Kraftfahrgesetz abgestraft und ein zweites Mal nach dem "Luftreinhaltegesetz" angezeigt. Im Magistrat hat man bislang auf die Strafverfolgung verzichtet. Das hat sich in finanziell schwierigen Zeiten aber offenbar geändert.
186 Strafverfügungen hat die Abteilung Baurecht und Gewerberecht bereits ausgestellt – der Strafrahmen für die Luftverschmutzung reicht bis zu 3.630 Euro.
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"Wenn neben mir ein alter Wagen ohne Katalysator 100 km/h fährt, belastet er die Umwelt stärker als ich mit meinem schadstoffarmen Auto, wenn ich 130 fahre", ist eine vom Magistrat angezeigte Lenkerin empört. Ob die "Ökoregel" auch für Autos gilt, die mit Strom oder Gas betrieben werden, ist unklar.
von Thomas Leitner, "Kärntner Krone"
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