Seit 15 Jahren prozessiert Franz Zach vor Gericht gegen die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes). Für Tochter Susanne, die nach einem Spitalsaufenthalt schwerbehindert ist. Die Streitfrage: Kunstfehler oder schicksalhafter Verlauf? Ein Ergänzungs-Gutachten bringt nun neue Brisanz in den Fall!
Die Ombudsfrau hat bereits 2016 darüber berichtet: Monate nach ihrer Herz-OP im März 1999 wurde die damals 13-jährige Susanne mit hohem Fieber ins Grazer Klinikum eingeliefert. Nach Komplikationen wurde ihr eine Blutverdünnung verabreicht, Susanne erlitt eine Hirnblutung, fiel ins Koma, ist seither schwerbehindert. Ihr Vater glaubt nicht an einen schicksalhaften Verlauf, sieht einen Fehler des Spitals. Weshalb er seit 2003 (!) vor Gericht um Gerechtigkeit kämpft. Seine These stützen mehrere Gutachten.
Deutliche Worte spricht nun ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Ergänzungs-Gutachten. Darin revidiert der Gutachter von 2004 teilweise seine ursprüngliche Expertise. Und kommt nun zu dem Schluss, dass alle späteren Komplikationen - unter anderem die Hirnmassenblutung - „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ vermieden werden hätten können.
KAGes prüft Ergänzungs-Gutachten, Vater will weiterkämpfen
Die KAGes teilte der Ombudsfrau dazu mit, dass es in diesem Fall schon zahlreiche Gutachten gebe und man das Ergänzungs-Gutachten prüfen werde. Im Bedarfsfall werde man „das Ausmaß der Mitverantwortung am tragischen Schicksal von Frau Zach bewerten und dies als Basis weiterer Gespräche mit ihrer Rechtsvertretung heranziehen“. Man gehe aber davon aus, dass es nachvollziehbar sei, dass diese Überprüfung einen gewissen Zeitaufwand mit sich bringe.
Für Franz Zach ist das neue Gutachten ein Hoffnungsschimmer. Und eine Ermutigung: „Der Kampf um Gerechtigkeit lohnt sich immer. Ich werde nicht aufgeben, für Susanne zu kämpfen!“ In einem Verfahren, dessen Dauer für die österreichische Justiz mehr als ein Armutszeugnis ist.
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