Appetitlich

Warum du deine Creme essen könntest

Gesund
06.05.2004 17:06
Gesichtscreme mit frischen Erdbeeren? Bananen-Körpermilch? Anti-Falten-Creme mit zarten Pfirsich-Stückchen? Klingt ungewöhnlicher, als es ist, denn Cremes sind Lebensmittel; zumindest unterliegen sie dem Lebensmittelrecht. Genussmittel sind sie allerdings nicht...
Andererseits sind auch Cremes Genussmittel,wenn man sie bestimmungsgemäß anwendet, die duftendenweißen Substanzen also statt sie zu löffeln auf dieHaut aufträgt. Sich pflegen hat was Herrliches.
 
Doch wie beim richtigen Essen auch, kann es passieren,dass man eine Creme nicht verträgt und Unverträglichkeitserscheinungenauftreten. Wenn die Haut plötzlich reagiert, sich also Rötungenoder Ähnliches zeigen, sollte man zunächst überlegen,was man für eine Creme verwendet hat und die gegebenenfallserst Mal absetzen. Selten aber doch kommt es vor, dass sich Substanzendarin befinden, die dort nichts zu suchen haben, oder andere,auf die man mit einer Unverträglichkeit reagiert. Dann "istes wichtig, gleich bei Auftreten und mit dem jeweiligen Produktzum Facharzt zu gehen, um das Problem abklären zu lassen",rät Univ.-Prof. Dr. Werner Aberer von der Univ.-Klinik fürDermatologie und Venerologie aus Graz.
 
Normalerweise treten Probleme aber hauptsächlichdann auf, wenn man Kosmetika unsachgemäß anwendet unddie Beipacktexte nicht ernst nimmt. Wie etwa bei Haarfärbemitteln.Die angegebene Einwirkzeit nicht überschreiten, das Ergebniswird dadurch nicht besser, im Gegenteil.
 
"Die Gesetzgebung sorgt dafür, dass Kosmetikabei normaler und vernünftiger Anwendung sicher sind. Darüberhinaus wird berücksichtigt, dass man zum Beispiel ein Haarshampooauch auf der Haut vertragen muss, wenn man sich beim Duschen dieHaare damit wäscht," erklärt Dr. Alexander Zilberszacvom Gesundheitsministerium.
 
"Lebensmittelpolizei" kontrolliert Kosmetika
Das Ministerium ist für die Gesetzgebung verantwortlich,die Kontrolle obliegt der "Lebensmittelpolizei". Die Inspektorenziehen regelmäßig Proben, überprüfen Inhaltslisten,Versprechungen vom Hersteller, Verpackungen, Hygiene und Inhaltstoffe.Denn die Gesichtscreme unterliegt dem Lebensmittelrecht. Und wennetwas nicht passt, muss das Produkt vom Markt genommen oder nachgebessertwerden. Angaben wie "klinisch getestet" oder "anti-allergen" habenübrigens keine Aussagekraft über die Qualität,es sollte auf alle zutreffen.
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