Schon die Titel der abscheulichen Videos lassen keinen Zweifel an deren Inhalt aufkommen. Doch dass er sich Kinderpornos heruntergeladen hat, will der Angeklagte nicht gewusst haben. Und schon gar nicht, dass er dadurch die perversen Filme auch Dritten zugänglich gemacht hat. "Ich habe die Dateien sofort gelöscht, als ich bemerkte, was ich da auf meinen Computer lade", beteuerte der 23-Jährige.
BKA-Beamter belastet 23-Jährigen
Doch Richter Wolfgang Rauter wollte es genauer wissen. Ein Beamter des Bundeskriminalamtes Wien wurde als Zeuge nach Eisenstadt beordert. 20 gelöschte Videos, zwei davon vollständig abspielbar, wurden auf dem PC-Rechner des Burgenländers entdeckt. "Die Internet-Tauschbörse ermöglicht es anderen Nutzern, jene Teile der Filme, die bereits vollständig heruntergeladen wurden, einzusehen", erklärte der Experte.
Die Ausrede des Angeklagten, er habe das nicht geahnt, lässt der Kriminalist nicht gelten: "Das Prinzip der Software ist den meisten Benutzern bekannt." Dennoch: Dass der 23-Jährige die Dateien absichtlich weitergegeben hätte, kann Richter Rauter nicht erkennen. Das Urteil: drei Monate bedingte Haft und 3.600 Euro Strafe.
von Tina Blaukovics, Kronen Zeitung
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