Von einem „Musterprozess mit Signalwirkung“, spricht das Wiener Rathaus. Folgt das endgültige Urteil der einstweiligen Verfügung, wäre erstmals ein Präzedenzfall mit Folgen für die gesamte Rechtsprechung geschaffen, meint ein Sprecher von Vizebürgermeister Michael Ludwig.
Spionage mit Peilsender und Kamera
Zurück zum Fall: Der Hausbesitzer – ein bekannter Immobilienspezialist – will das Gebäude schleifen. Als sich einige Mieter weigerten auszuziehen, engagierte er einen Detektiv. Er sollte nachweisen, dass die Wohnungen nur selten benützt und daher nicht gebraucht werden. Der Privatermittler klebte einen Peilsender ans Auto des Mieters und versteckte eine Kamera im Haus – mit Blick auf die Wohnungstür.
Nach einigen Wochen hatte er ein lückenloses "Bewegungsprofil" erstellt als Beweis für eine Räumungsklage. Der Überwachte brachte, unterstützt durch den Rechtsmittelfonds der Stadt Wien, seinerseits Zivilklage beim Landesgericht ein. Und bekam Recht. Die Überwachung, insbesondere mittels Kamera (der Peilsender ist schon weg), ist sofort zu beenden.
Beratung bietet das Mieterhilfetelefon der Stadt Wien unter der Telefonnummer 4000-8000.
von Alex Schönherr, Kronen Zeitung
Symbolbild









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