SWIFT-Daten
EU-Abkommen fix - Fekter: "Österreich nicht umgefallen"
In dem Abkommen geht es um Daten aus dem weltweiten Bankennetzwerk SWIFT ("Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication"). Über die Leitungen der Gesellschaft mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in Holland und den USA kommunizieren täglich 8.000 Geldinstitute aus 200 Ländern miteinander.
Die US-Regierung unter Bush hat sich nach dem 11. September 2001 durch die Anti-Terror-Gesetze Zugriff auf die Daten verschafft. Nach Beschwerden aus der EU, u.a. weil Daten auch an Dritte gelangt sein sollen, baute SWIFT ein neues Rechenzentrum in der Schweiz, mit dem man sich ab 2010 dem US-Zugriff entzieht.
EU-interne Überweisungen tabu
Die EU-Kommission versucht seither, die möglicherweise gegen euopäische Datenschutzgesetze verstoßende Praxis durch ein Rechtsschutzabkommen in geregelte Bahnen zu lenken. Durch die US-Analysen der Daten profitieren nämlich auch Ermittlungsbehörden in Europa. Mit dem neuen Abkommen verpflichtet sich die EU nun, ab Februar 2010 von US-Fahndern angeforderte Datensätze zum Zwecke der Terrorbekämpfung an die Amerikaner zu übermitteln.
Es darf dabei aber nur um internationale Überweisungen gehen. Der Zahlungsverkehr innerhalb der EU werde von dem Abkommen nicht betroffen, Rasterfahndung und "Data Mining" (das Ansammeln von Datensätzen zu einer ganzen Datenbank, Anm.) ausgeschlossen sein. Der Zweck der Datenabfragen werde strikt auf Terrorermittlungen begrenzt sein, versicherte die EU-Kommission.
Das EU-Parlament wurde mit dem Zwischenabkommen einfach überrannt. Die Abgeordneten, die dem Abkommen durchwegs kritisch gegenüberstehen, hätten nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages (1. Dezember) ein Mitspracherecht gehabt. Das nun beschlossene Abkommen können sie nur nach dem "take it or leave it"-Prinzip als Ganzes ablehnen, was als unwahrscheinlich gilt.
Fekter: "Zweibeste Lösung"
Fekter meinte auf die Frage, warum sie das Abkommen nun doch nicht blockiert hat, man sei der Auffassung gewesen, dass trotz einiger Bedenken eine Lösung nicht scheitern sollte. Außerdem sei es gelungen, den Zeitraum des Übergangsabkommens von zwölf auf neun Monate zu verkürzen. Positiv sei, dass die "hohen Standards beim Rechtsschutz" auf nationaler Ebene "in keinster Weise tangiert" würden. Nationale Bestimmungen "werden nicht derogiert".
Die Bedenken Österreichs und auch Deutschlands hätten sich auf die Definition der zu speichernden Daten bezogen. So verlange Österreich in einem endgültigen Abkommen eine klarere Regelung im Hinblick auf die Weitergabe der Informationen an Drittstaaten, berichtete Fekter nach dem EU-Ministerrat. Insgesamt handle es sich nun um die "zweitbeste Lösung". Ein befriedigender Rechtsschutz sei dies noch nicht, "aber besser als gar keiner".
Anlegen mit den USA "nicht klug"
Darauf angesprochen, dass sie weltberühmt hätte werden können, wenn sie das Abkommen abgelehnt hätte, sagte Fekter: "Ich wäre auf allen Titelseiten in allen europäischen Medien gewesen. Das Europaparlament hätte mir die Füße geküsst. Aber ich habe hier auch eine staatspolitische Aufgabe zu erfüllen. Im Vorfeld zu SWIFT gab es enge Abstimmungen mit dem Bundeskanzleramt, dem Außenministerium und dem Finanzministerium und diese Vorgangsweise wurde auf diese Art und Weise akkordiert".
Fekter verwies darauf, dass "wir immerhin ein kleineres Land sind. Sich mit großen befreundeten Staaten wie den USA in dieser Causa anzulegen, halte ich nicht für klug, wenn man noch etwas will von den USA, nämlich ein dauerhaftes Übereinkommen, wo die Wünsche Österreichs berücksichtigt werden".
Auch der neue deutsche Innenminister Thomas de Maiziere meinte, ein Vertrag mit Mängeln sei noch immer besser als kein Abkommen, und "das SWIFT-Abkommen ist ein einschränkendes Abkommen".




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