Zwei junge Tschetschenen, einer davon besitzt bereits den Asylstatus, haben am Dienstag mit einer Pistole bewaffnet eine Trafik im Villacher Ortsteil St. Martin überfallen und dann der Polizei eine filmreife Verfolgungsjagd geliefert.
"Wie Kärnten schon immer fordert, braucht es dringend eine schärfere Linie im Umgang mit straffälligen Asylwerbern", sagt Dörfler in einer Aussendung.
Nach dem derzeitigen Asylgesetz bedürfe es mindestens einer rechtskräftigen Verurteilung, um ein Aberkennungsverfahren des positiven Asylstatus einzuleiten. Die Ausweisung aus Kärnten ziehe sich vielfach über Monate bzw. sogar Jahre hin. Nach Dörflers Meinung solle es bereits nach der Anzeige an die Staatsanwaltschaft möglich sein, ein Ausweisungsverfahren einzuleiten.
Vereinbarungen mit Herkunftsländern
Für Dörfler ist es zudem notwendig, internationale Vereinbarungen mit den häufigsten Herkunftsländern zu treffen, um die Rückführungen in die Heimat effizienter und schneller durchführen zu können. "Wird bei einem Asylberechtigten der Status aberkannt, so muss unbedingt sichergestellt werden, dass der Fremde auf schnellstem Wege das Land verlassen muss", stellte Dörfler fest. Derzeit würden internationale Vereinbarungen die verpflichtende Rückstellung ausgewiesener Asylwerber in das Heimatland nicht zulassen.
Unterstützung der übrigen Landeshauptleute
Zudem wies Dörfler darauf hin, dass das Thema "Verschärfung des Asylgesetzes" bereits aufgrund seines Betreibens in der Landeshauptleute-Konferenz besprochen wurde. "Die Kollegen aus den anderen Bundesländern waren gleicher Meinung und wir haben uns einstimmig über ein gemeinsames Vorgehen geeinigt", so Dörfler.
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