Gut behütet?

Lücken im Versicherungs-Schutz von Kindern

Wirtschaft
29.09.2009 11:14
Das Wohl ihrer Kinder ist den Eltern sehr wichtig. Dementsprechend wird gerne zu diversen Versicherungen gegriffen, um eventuelle Gefahren für den Nachwuchs so gering wie möglich zu halten bzw. zumindest für finanzielle Absicherung zu sorgen. Mit zunehmendem Alter des Kindes wird die Wahrscheinlichkeit jedoch immer größer, dass das Kind aus dem oft gemeinsamen Versicherungsschutz fällt und im Fall der Fälle gar nicht mehr geschützt ist. Worauf du in diesem Zusammenhang achten solltest, erfährst du hier.

Haftpflichtversicherung
Wer kennt das nicht: Man ist zu Besuch bei Freunden, lässt sein Kind einen Moment aus den Augen und schon macht es „klirr“ – eine teure Vase liegt in Scherben am Boden. Dein Kind weint, deine Freunde versuchen krampfhaft, dir zu versichern, dass das wirklich kein Problem ist. Doch irgendjemand muss für den Schaden aufkommen. Bist du nicht haftpflichtversichert, dann bleibt alles an dir hängen - und das kann teuer werden. Nämlich z.B. dann, wenn durch dein Kind ein Autounfall verursacht wird. Die private Haftpflichtversicherung deckt alle jene Schäden, die durch dich oder jemanden, der mit dir im gleichen Haushalt lebt, einem Dritten entstehen. Meist ist dieser Baustein in der Haushaltsversicherung integriert. 

So weit, so gut. Wie immer liegt der Hund aber im Detail: Oft ist eine Altersklausel in die Verträge integriert, nach der Kinder ab einem bestimmten Alter automatisch aus dem Vertrag herausfallen. Meist ist dies mit 19 oder mit 24 Jahren der Fall. Jedenfalls nicht mehr geschützt ist dein Kind, wenn es nicht mehr im gleichen Haushalt wohnt oder ein eigenes Einkommen dauerhaft erwirtschaftet. Erkundige dich also, ab wann dein Kind nicht mehr im Versicherungsvertrag integriert ist. Ab diesem Zeitpunkt ist ein eigenständiger Vertrag erforderlich, oder ein Zusatzbaustein, der dein Kind in deine Haushaltsversicherung einschließt. An der privaten Haftpflichtversicherung solltest du nicht sparen. Dieser Baustein kostet meist nur ein paar Euro pro Monat, bringt aber im Leistungsfall sehr viel. 

Unfallversicherung
Leider sind Kinder aufgrund ihrer Unaufmerksamkeit bzw. durch die Fehleinschätzung von Gefahrenzonen in höherem Ausmaß unfallgefährdet, als Erwachsene. Hinzu kommt, dass Kinder in ihrer Freizeit vom gesetzlichen Unfallschutz der Sozialversicherung nicht erfasst sind. Das bedeutet: Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, sind gar nicht versichert, alle anderen nur dann, wenn sie sich in der Schule oder am direkten Weg dorthin bzw. von dort nach Hause befinden. 

Auch hier gibt es sehr gute Familienunfallversicherungen. Bei diesen solltest du darauf achten, dass dein Kind wirklich jene volle Leistung bekommt, die auch dir zusteht. Denn passiert wirklich etwas Gravierenderes, dann ist zumindest die finanzielle Komponente gesichert: Umbauten in der Wohnung, Betreuung, Medikamente und Behandlungskosten – ein Unfall kann durch seine weitreichenden Folgen schnell teuer werden. Auch hier gilt: Oft sind Altersgrenzen definiert, zu denen dein Kind aus der gemeinsamen Polizze herausfällt und ab dann einen eigenständigen Vertrag braucht. Hier sind die Grenzen in der Regel niedriger, oft ab 16 Jahren, da hier die Wahrscheinlichkeit der Ausübung eines Lehrberufs und damit eines höheren Unfallrisikos gegeben ist. Wieder gilt: Im Zweifelsfall bei der Versicherung nachfragen, damit man reagieren kann.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Wirtschaft
29.09.2009 11:14
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung