Der Grund für den Anstieg liege unter anderem darin, dass immer mehr Menschen in Miet- und Genossenschaftswohnungen leben und weniger Häuser bauen. Etwa 70 Prozent der Beratungen betrafen Genossenschaftswohnungen. In den restlichen 30 Prozent ging es um private Mietverhältnisse. Von den 430 Anfragen wurden 348 telefonisch, 53 persönlich und 29 schriftlich abgehandelt. Am besten und hilfreichsten seien meist jedoch persönliche Gespräche.
"Schwierige Materie"
Das Mietsrecht sei eine der "schwierigsten Materien", erklärte die Landesrätin: Mietrechtliche Bestimmungen seien in verschiedene Gesetze verstreut. Manche Vorschriften seien zwingend, andere müssten jedoch vorher im Vertrag fixiert werden, sonst seien sie nicht zwingend. Sogar Fachleute würden dazu stehen, dass dies ein Problem sei.
Gegenleistung muss stimmen
Wenn man zum Beispiel "nicht das bekomme, wofür ich Miete bezahle", könne man einen Schritt setzen und die Miete reduzieren. Als Beispiel nannte Dunst Schimmelpilzbildung. "Jeder zahlt für einen gewissen Standard", wenn dieser nicht mehr gegeben sei, müsste der Vermieter dafür aufkommen. Bei Mietzinsminderungen solle man sein Anliegen eingeschrieben versenden und klar formulieren, damit man keine Klage auf Mietzinszahlung bekommt, betonte Mietrechtsexpertin Maria Kanz.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Man solle bereits im Vorfeld klare Mietverhältnisse ausmachen und prüfen, ob "das etwas ist, was nachher auch praktisch erlebbar ist", so Dunst. Bei Passagen, die man nicht verstehe, solle man besser nachfragen, bevor man infolge die Konsequenzen tragen muss, erklärte Kanz. Mietrechtsexperten und Juristen würden gerade an einer Broschüre, die im Herbst erscheinen soll, arbeiten. In diesem Leitfaden geht es um das meist gefragteste Thema, die Betriebskostenabrechnung.
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