Aktuelle Situation bestimmen
Zunächst gilt es festzustellen, wie die finanzielle Lage gerade aussieht. Was ist an Sparguthaben vorhanden, welche Lebensversicherungen oder anderen Versicherungen gibt es? Sind Kredite vorhanden? Wie sieht es mit Kontoverbindungen aus? Optimalerweise gibt es Aufstellungen, wer zu Beginn der Ehe wie viel an Vermögen mit eingebracht hat, damit zumindest diese Werte wieder hergestellt werden können. Oder es gibt bereits eine gerichtliche Verfügung, wem welche Werte zugesprochen wurden. Dann muss jeder Bereich für sich betrachtet werden. Denn speziell wenn die Beziehung nicht im Guten auseinander geht, muss möglichen Untergriffen des Ex-Partners schnell ein Riegel vorgeschoben werden.
Sparbücher & Wertpapiere
Die Aufteilung von Sparbüchern ist grundsätzlich einfach zu bewerkstelligen, da der Besitzwechsel einfach durch eine Übergabe der Urkunde, also des Sparbuchs stattfindet. Eine Umidentifizierung, d.h. die Zuordnung des Buches zum Sparer in den Systemen der Bank, kann jederzeit durch Angabe des Losungswortes und Vorlage des Sparbuchs erfolgen. Vorsicht bei legitimierten Sparbüchern, also solchen, über die durch Unterschrift verfügt werden kann: Hier muss der Partner, der nun keinen Anspruch mehr haben soll, eine Art „Austrittserklärung“ unterzeichnen bzw. muss einfach eine neue Unterschriftsprobe zu dem Sparbuch angefertigt werden, aus der hervorgeht, wer nun über das Sparbuch verfügen können soll.
Bei Wertpapierdepots, über die zuvor beide Partner verfügen durften, müssen die Werte auf zwei Einzeldepots übertragen oder die Zeichnungsberechtigung des ehemaligen Partners gelöscht werden.
Versicherungen
Bei Versicherungen, die während der Beziehung abgeschlossen wurden, ist es zumeist so, dass der nunmehr Ex-Partner im Ablebensfall die Leistung aus der Versicherung bezieht. Daher ist bei sämtlichen Versicherungsverträgen durch ein formloses Schreiben der neue Erbberechtigte anzugeben, meist Eltern, Geschwister oder Kinder. Ist eine Familienunfallversicherung vorhanden, dann ist auch diese auf eine Einzelunfallversicherung bzw. Alleinerzieher-Unfallversicherung umzustellen, damit auch hier klare Verhältnisse herrschen. Ebenso sind Haushalts- und Kfz-Versicherungen auf den neuen Inhaber umzuschreiben, dem die versicherten Güter im Hintergrund zukünftig gehören werden. In den meisten Fällen wird damit ein neuer Vertrag begründet, da ein neuer Versicherungsnehmer vorhanden ist.
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