Trennung & Geld

So ordnest du nach dem Liebesaus die Finanzen

Wirtschaft
11.06.2009 13:23
Auch wenn man es anfangs für immer wollte, eine Beziehung oder gar eine Ehe muss leider nicht ewig halten. Und ganz abgesehen von der emotionalen Belastung ist eine Trennung auch finanziell eine Herausforderung. Denn oft wurden während der Beziehung die Finanzen in einen Topf geworfen, man hat seine Lebensplanung gemeinsam aufgebaut. Wie du nach der Trennung wieder geordnete Verhältnisse herstellst, das erfährst du hier.

Aktuelle Situation bestimmen
Zunächst gilt es festzustellen, wie die finanzielle Lage gerade aussieht. Was ist an Sparguthaben vorhanden, welche Lebensversicherungen oder anderen Versicherungen gibt es? Sind Kredite vorhanden? Wie sieht es mit Kontoverbindungen aus? Optimalerweise gibt es Aufstellungen, wer zu Beginn der Ehe wie viel an Vermögen mit eingebracht hat, damit zumindest diese Werte wieder hergestellt werden können. Oder es gibt bereits eine gerichtliche Verfügung, wem welche Werte zugesprochen wurden. Dann muss jeder Bereich für sich betrachtet werden. Denn speziell wenn die Beziehung nicht im Guten auseinander geht, muss möglichen Untergriffen des Ex-Partners schnell ein Riegel vorgeschoben werden. 

Sparbücher & Wertpapiere
Die Aufteilung von Sparbüchern ist grundsätzlich einfach zu bewerkstelligen, da der Besitzwechsel einfach durch eine Übergabe der Urkunde, also des Sparbuchs stattfindet. Eine Umidentifizierung, d.h. die Zuordnung des Buches zum Sparer in den Systemen der Bank, kann jederzeit durch Angabe des Losungswortes und Vorlage des Sparbuchs erfolgen. Vorsicht bei legitimierten Sparbüchern, also solchen, über die durch Unterschrift verfügt werden kann: Hier muss der Partner, der nun keinen Anspruch mehr haben soll, eine Art „Austrittserklärung“ unterzeichnen bzw. muss einfach eine neue Unterschriftsprobe zu dem Sparbuch angefertigt werden, aus der hervorgeht, wer nun über das Sparbuch verfügen können soll. 

Bei Wertpapierdepots, über die zuvor beide Partner verfügen durften, müssen die Werte auf zwei Einzeldepots übertragen oder die Zeichnungsberechtigung des ehemaligen Partners gelöscht werden. 

Versicherungen
Bei Versicherungen, die während der Beziehung abgeschlossen wurden, ist es zumeist so, dass der nunmehr Ex-Partner im Ablebensfall die Leistung aus der Versicherung bezieht. Daher ist bei sämtlichen Versicherungsverträgen durch ein formloses Schreiben der neue Erbberechtigte anzugeben, meist Eltern, Geschwister oder Kinder. Ist eine Familienunfallversicherung vorhanden, dann ist auch diese auf eine Einzelunfallversicherung bzw. Alleinerzieher-Unfallversicherung umzustellen, damit auch hier klare Verhältnisse herrschen. Ebenso sind Haushalts- und Kfz-Versicherungen auf den neuen Inhaber umzuschreiben, dem die versicherten Güter im Hintergrund zukünftig gehören werden. In den meisten Fällen wird damit ein neuer Vertrag begründet, da ein neuer Versicherungsnehmer vorhanden ist.

Kredite

Die Aufteilung bzw. Begleichung von offenen Krediten ist ein sehr schwieriges Thema. Dies wird meist so gelöst, dass durch Alimentationszahlungen ein Zuschuss zum Kredit geleistet wird. Die Bürgschaften bzw. Ehegattenausfallshaftung bleibt jedoch auch nach einer Scheidung aufrecht, außer man findet mit seiner Bank eine andere Lösung. Kann ein Partner alleine den Kredit nicht bezahlen, muss das finanzierte Gut verkauft werden. Vorsicht auch bei Grundbuchseintragungen: Hier sollte der nicht mehr anspruchsberechtigte Partner gestrichen werden, was jedoch auch wieder mit Gebühren verbunden ist.


Kontoverbindung

Oft werden in Partnerschaften Gemeinschaftskonten geführt, bei denen beide Inhaber gleichberechtigt verfügen dürfen. Mit einer Trennung sollte dieses Konto wieder in ein Einzelkonto umgewandelt werden, wobei hier jedoch beide Partner zustimmen müssen. Einer von beiden muss ein neues Konto eröffnen, damit der „Ursprungszustand“ wieder hergestellt ist. Denn solange beide am Konto zeichnungsberechtigt sind, kann jederzeit von beiden das Konto "leergeräumt" oder gesperrt oder durch die Erstellung von Kontoauszügen das Finanzleben des Ex-Partners mitverfolgt werden.
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